400 Seiten pro Jahr – Facebook muss Daten herausgeben

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Ein Jurastudent hat geschafft, woran ganze Behörden scheiterten: facebook in die Knie zu zwingen. Facebook musste alle von ihm gespeicherten Daten herausrücken: es waren 1.200 Seiten Papier. Das kann nun jedermann - Bilanz eines Sieges von David gegen Goliath.


400 Seiten pro Jahr - Facebook muss Daten herausgeben Der Wiener Jurastudent Max Schrems fordert auch eine effizientere Möglichkeit, bei Facebook alten “Datenmüll” zu entsorgen. Foto © Alexander Klaus / pixelio.de

Max Schrems Max Schremskämpft gegen den undurchsichtigen Umgang mit Nutzerdaten bei Facebook. Facebook wandelt sich zu einem digitalen Lebensarchiv. Im Kampf gegen andere Plattformen wie Google+ stellte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg letzte Woche Neuerungen bei dem Online-Netzwerk vor - unter anderem eine so genannte "timeline". Mit ihr können wie in einem Sammelalbum alle Stationen wie Nachrichten, Kommentare, Fotos und Videos des Users festgehalten und dargestellt werden.

Der Wiener Jurastudent Max Schrems wird davon nicht begeistert sein. Er ist Initiator der Gruppe "Europe versus Facebook" und verlangt mehr Transparenz und Mitbestimmung über die Daten, die Facebook sammelt.

Uns geht es ein bisschen darum, zu sagen: Ihr seid ein so großer Konzern, Ihr verdient Milliarden in Europa, dann haltet Euch auch an die Gesetze, die es da gibt.

Er forderte bei Facebook eine komplette Sammlung der Daten an, und hatte nach jahrelangem Rechtsstreit Erfolg: Facebook musste alle Daten über ihn offenlegen. Mit der Post kam eine CD-Rom mit 1.200 DIN-A4-Seiten aus drei Jahres seines Lebens. Und mehr noch: mittlerweile kann über einen etwas versteckten Link jedermann die Herausgabe seiner persönlichen Daten erwirken.

Wie Max Schrems an das Material gekommen ist, was drin steht und welche Überraschungen er erlebt hat, erzählt er im Interview.

»Max Schrems zum Datenschutz bei Facebook« herunterladen


Es wurden bereits 8 Kommentare zu diesem Artikel geschrieben. Diskutieren Sie mit.
  1. Sebastian

    Sebastian am

    Guten Tag,
    danke für diesen sehr interessanten Beitrag.

    Wenn ich nun auf den Linkl klicke, um eine Herausgabe meiner Daten zu beantragen, wird da nach einem Gesetz gefragt, auf das ich mich beziehe soll. Was für ein Gesetz soll denn das sein? Bin leider kein Jurist ... zum Glück ;)

    Desweiteren habe ich bei Facebook keine Adresse angegben, muss dies aber bei dem Antrag auf Herausgabe machen: Dann bekommt Facebook ja doch noch meine Adresse!?

    Gruß
    Sebastian

  2. Marcus Engert

    Marcus Engert am

    Hallo Sebastian,

    danke für den Kommentar.

    Als gesetzliche Grundlage sollte man als deutscher Nutzer das hier eintragen:
    “Section 4 DPA oder Art. 12 Directive 95/46/EG”

    Was die Tatsache betrifft, dass gewisse Daten, die bisher nicht bei facebook hinterlegt wurden, mit dem Antrag übermittelt werden, ebenso ein Bild des Ausweises: das ist wiederum selbst gesetzlich so festgelegt. Man muss sich ja als Anspruchsberechtigter legitimieren, damit nicht Dritte an diese Daten gelangen können. Ob und wie sicher das Verfahren ist - zum Beispiel auch mit Blick auf die Tatsache, dass dann eine CD postalisch und ohne Einschreiben durch die Welt geschickt wird - wurde viel diskutiert, zum Beispiel auch in dem oben verlinkten Blog von Richard Gutjahr… Für Argumente pro und contra dieses Verfahren verweise ich einfach mal dorthin.

    Beste Grüße
    m.e.

  3. Johanna

    Johanna am

    Hallo,

    danke für den super Tipp!!
    Ich hab sofort meine Daten angefordert und die Info weitergegeben. Ich warte jetzt gespannt, was sich bei mir über die Jahre angesammelt hat. Mir wurde gleich gesagt: “Due to the volume of personal data access requests that we have recently received, we are experiencing significant delay”
    Vielleicht ein ganz gutes Zeichen.

    Beste Grüße,
    Johanna

  4. ruth

    ruth am

    Hallo. :)

    Ich möchte mich auch für den supertollen Tipp bedanken!!
    Eine Frage hätte ich allerdings: Muss ich bei “full name” meinen richtigen Namen angeben oder den, den ich bei Facebook eingetragen habe..?

    Liebe Grüße,
    Ruth

  5. bernd

    bernd am

    naja, wenn ich das jetzt schicke haben die auch noch meine ausweisnummer und unterschrift. recht viel mehr braucht es wohl nicht mehr um damit ...

  6. Alfred

    Alfred am

    Danke für den äußerst informativen und guten Beitrag.

  7. Erkaya F.

    Erkaya F. am

    hallo miteinander..

    ich versuch schon die ganze zeit über an diesen Antrag zu gelangen, komme aber irgendwie nicht dazu.. ich find den einfach nicht.. ist mir iwie zu kompliziert.. kann mir da jemand behilflich sein??

    danke schonmal im voraus :-)

 

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