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Mittel zur Verfügung zu stellen, die das Leben beenden, könnte bald strafbar sein. Foto: GG-Berlin /pixelio.de

Beihilfe zur Selbsttötung

Gibt es ein Recht auf Tod?

Aktive Sterbehilfe ist verboten in Deutschland. Jetzt will das Parlament auch die reine Beihilfe zum Suizid strafbar machen – mit Ausnahmen. Ist der assistierte Suizid eine individuelle Entscheidung? Oder sollte man wirklich gesamtgesellschaftlich regeln?

Michael Wunder - ist Mitglied des Deutschen Ethikrates. Foto: © Deutscher Ethikrat

ist Mitglied des Deutschen Ethikrates. Foto: © Deutscher Ethikrat
„Es gilt die Hilfeleistungsverpflichtung […]. Sie müssen jemanden, der an der Brücke steht und sagt: „Ich springe gleich“, versuchen zu retten.“Michael Wunder

Der Bundestag will neue Regeln für die Sterbehilfe festlegen. Täglich äußern sich inzwischen Politiker, wie heute Ex-SPD-Vorsitzender Franz Müntefering, zu dem Thema.

Aktive Sterbehilfe, das sogenannte „Sterben auf Verlangen“, ist in Deutschland verboten. Die Beihilfe zur Selbsttötung allerdings, der assistierte Suizid, ist noch nicht geregelt. Das soll sich nun ändern.

Gesetz mit Ausnahmen

Betroffen von solch einer Gesetzesänderung wären dann vor allem Organisationen wie Dignitas, die sich allein dem Patientenwillen verschreiben. Denn vor allem die gewerbemäßige Förderung der Beihilfe zu Selbsttötung soll verboten werden. Angehörige und nahestehende Personen würden sich, soweit der jetzige Gesetzentwurf, hingegen nicht strafbar machen.

Es stellt sich hier die Frage, ob das Parlament diese individuelle Entscheidung überhaupt kriminalisieren darf. Ist der assistierte Suizid eine Entscheidung, die jeder für sich treffen können muss? Oder ist das ein gesellschaftliches Thema, das es zu regeln gilt? Darüber haben wir mit Michael Wunder vom Deutschen Ethikrat gesprochen.

Beihilfe zur Selbsttötung 05:44

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