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Neben 30.000 Flugzeugen im Jahr, die über Ramstein in die Kriegsgebiete fliegen, werden auch Drohnen von der Basis aus gesteuert. Foto: Operation Desert Storm CC BY-SA 2.0 | Lietmotiv / flickr.com

Drohneneinsätze in Ramstein

Ein Lehrer klagt gegen die Bundesrepublik

Die Piloten sitzen in den USA und steuern Drohnen auf der anderen Seite des Globus: in Pakistan oder Afghanistan. Doch weil die Erde nunmal rund ist, müssen die Signale über die Militärbasis im deutschen Ramstein geleitet werden. Ein pensionierter Lehrer findet das nicht in Ordnung und fordert per Klage die öffentliche Überwachung dieser Drohnen-Einsätze.

Wenn die Drohne zweimal kommt

Drohnen oder „unmanned aerial vehicle“ (UAV), wie sie militärisch genannt werden, sind längst ein wichtiger Teil der Aufklärungs- und Angriffsflotte der amerikanischen Streitkräfte. Denn anders als herkömmliche Kampfjets sind sie vom aus Boden weder zu hören noch zu sehen, können Stunden bis Tage in der Luft sein und von einem einfachen Büro aus gesteuert werden.

Doch damit nicht genug: Im Kampf gegen Terroristen hat sich die USA eine besondere Drohnen-Strategie ausgedacht, den sogenannten „double tap„. Dabei fliegt eine Drohne einen Angriff zum Beispiel auf ein Haus, in dem ein Terrorist oder radikaler Islamist vermutet wird. Wenn dann Helfer zu der Angriffsstelle eilen, fliegt die Drohne einen zweiten Angriff. US-Präsident Barack Obama hat zugegeben, dass auch Zivilisten bei solchen Angriffen umkommen.

Was hat Deutschland damit zu tun?

Da die Funksignale zwischen der Drohne und dem Piloten nicht direkt übermittelt werden können, werden sie zuerst an die Air-Force-Basis in Ramstein bei Kaiserslautern geschickt und von dort mittels Glasfaserleitung in die USA weitergeleitet. Ist also Deutschland dadurch indirekt am us-amerikanischen Drohnenkrieg beteiligt? Und wenn ja, müsste die Bundesrepublik die Einsätze nicht überwachen?

Der pensionierte Lehrer und langjährige Anti-Drohnen-Aktivist Wolfgang Jung findet: Ja. Auf Grundlage des Artikels 25 des Grundgesetzes hat er für Kontrolle der Drohnenaktivität durch die Bundesrepublik geklagt. Dieser Artikel besagt, dass jeder Bürger sich auch auf das Völkerrecht berufen darf, obwohl das zwischenstaatliche Angelegenheiten betrifft. Jung sieht in den Aktivitäten in Ramstein eine klare Völkerrechtsverletzung.

Drohnen aus Ramstein kontrollieren oder verbieten

Der Kläger hat auch schon eine konkrete Vorstellung, wie eine Kontrolle aussehen könnte.

Heute im Gericht ist von dem Kläger der Vorschlag unterbreitet worden, dass dann Juristen der Bundeswehr mit in den deutschen Einsatzzentralen der amerikanischen Streitkräfte dabei sein und jedes Mal mitentscheiden müssten, ob das Zivilisten oder Terroristen sind. – Christian Fuchs, Reporter bei der Wochenzeitung Die ZEIT

Würde die USA eine Kontrolle verweigern, müsste der Drohneneinsatz, wenn es nach Wolfgang Jung geht, verboten werden. Über die Klage für eine Überwachung der Drohneneinsätze über Ramstein hat detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler mit dem ZEIT-Reporter Christian Fuchs gesprochen.

Christian Fuchs - ist Reporter bei der Zeit.

ist Reporter bei der Zeit.
Der Kläger kann immer noch über andere Wege vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, das ist dann aber etwas komplizierter. Oder vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo es auch noch eine Klagemöglichkeit gibt.Christian Fuchs
Drohneneinsätze in Ramstein 03:54

Aktualisierung: Zum Zeitpunkt des Gesprächs war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht verkündet. Mittlerweile ist die Klage abgewiesen worden.

Redaktion: Christopher van der Meyden

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