Play

Hooligans am Rande der Legalität?

Der Hooligan, das unbekannte Wesen

Sind Hooligan-Gruppen kriminelle Vereinigungen? Darüber hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall geht es um die Hooligan-Vereinigung „Elbflorenz“ aus Dresden. Das Gericht musste feststellen, ob es sich hier um eine strukturierte, geschlossen-kriminelle Organisation handelt.

Hooligans gleich Kriminelle?

Es gibt Menschen in Deutschland, die treffen sich samstags und sonntags auf öffentlichen Plätzen, um sich gegenseitig zu verprügeln. Diese Menschen, meistens Männer, tun das in gegenseitigem Einverständnis. Moralisch fragwürdig, aber strafrechtlich nicht relevant? Falsch! Sagt der Bundesgerichtshof.

Das Urteil behandelt das strafrechtliche Verbot von Massenschlägereien, an denen alle Beteiligten freiwillig teilnehmen. Der Anwalt der Hooligans argumentiert mit dem  „verfassungsmäßige[n] Recht, mit seinem Körper zu machen, was man möchte“. Dies sahen die Richter anders.

Welche Richtung schlägt die Hooligan-Szene ein?

Gerade in jüngster Zeit sind verschiedene Hooligan-Gruppen negativ aufgefallen. Den Startschuss dazu hatten die HoGeSa-Demonstration (Hooligans gegen Salafisten)  im Herbst 2014 in Köln gegeben. Doch auch bei den fremdenfeindlichen Pegida-Protesten in Dresden, und erst kürzlich auf der Legida-Kundgebung in Leipzig waren rechtsextremitische Hooligans aufgefallen. Unter anderem hatten die gewaltbereiten Fußballfans Journalisten und Polizisten angegriffen, bespuckt und beleidigt.

Schon die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist strafbar

Es ist davon auszugehen, dass das Urteil erheblichen Einfluss auf die zukünftige Strafverfolgung von Hooligans haben wird. Für die Einstufung als kriminelle Vereinigung reicht es dem Urteil nach aus, „wenn sich die Gruppen zu Massenschlägereien verabreden und treffen, weil Körperverletzung selbst mit Einwilligung der Beteiligten sittenwidrig und strafbar sei.“ (Az. 3 StR 233/14).

Die Konsequenzen aus dem gefällten Urteil können gravierend sein. Paragraf 129 des Strafgesetzbuch stellt die Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter eine Strafe von maximal fünf Jahren. Es sieht aus, als kommen harte Zeiten auf die deutschen Hooligans zu.

Über die mögliche Signalwirkung des Urteils und den konkreten Fall in Dresden hat Alexander Hertel mit Gunter A. Pilz gesprochen. Er ist Fanforscher am Institut für Sportwissenschaft der Universität Hannover.

Gunter A. Pilz - Professor an der Leibniz Universität Hannover

Professor an der Leibniz Universität Hannover
Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem klassischen Hooliganismus und tendenziell rechtsextremistischen Vereinigungen wie „Elbflorenz“.Gunter A. Pilz
Urteil zu Hooligans – Gespraech mit Gunter A. Pilz 07:32

Redaktion: Vincent Scheller

Volles Programm, (aber) null Banner-Werbung

Seit 2009 arbeiten wir bei detektor.fm an der digitalen Zukunft des Radios in Deutschland. Mit unserem Podcast-Radio wollen wir dir authentische Geschichten und hochwertige Inhalte bieten. Du möchtest unsere Themen ohne Banner entdecken? Dann melde dich einmalig an — eingeloggt bekommst du keine Banner-Werbung mehr angezeigt. Danke!

detektor.fm unterstützen

Weg mit der Banner-Werbung?

Als kostenlos zugängliches, unabhängiges Podcast-Radio brauchen wir eure Unterstützung! Die einfachste Form ist eine Anmeldung mit euer Mailadresse auf unserer Webseite. Eingeloggt blenden wir für euch die Bannerwerbung aus. Ihr helft uns schon mit der Anmeldung, das Podcast-Radio detektor.fm weiterzuentwickeln und noch besser zu werden.

Unterstützt uns, in dem ihr euch anmeldet!

Ja, ich will!

Ihr entscheidet!

Keine Lust auf Werbung und Tracking? Dann loggt euch einmalig mit eurer Mailadresse ein. Dann bekommt ihr unsere Inhalte ohne Bannerwerbung.

Einloggen