Jurist Wesel: “Sitzblockaden sind keine Straftat, sondern nur eine Behinderung des Straßenverkehrs”

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Sitzblockaden sind im Kampf gegen Nazi-Aufmärsche ein beliebtes Mittel. Doch gerade in Dresden werden Teilnehmer immer wieder hoch bestraft. Unverhältnismäßig hoch, findet Jurist Uwe Wesel.


Jurist Wesel: “Sitzblockaden sind keine Straftat, sondern nur eine Behinderung des Straßenverkehrs” Platz nehmen gegen den G8-Gipfel (Bild), Nazi-Demonstrationen oder Stuttgart 21 - Sitzblockaden werden immer mehr als Protestmittel eingesetzt. © Jens Schlueter /dapd.

Mit Slogans wie "Wir werden uns wi(e)dersetzen!" rufen antifaschistische Bündnisse in der ganzen Bundesrepublik dazu auf, sich gegen Nazi-Aufmärsche zu wehren. Ein wirksames Mittel dabei sind Sitzblockaden. Die Teilnahme an solchen Blockaden ist allerdings rechtlich nicht ohne Folgen: Sitzblockierer werden oft belangt, denen dann "Vereitelung einer genehmigten Demonstration" vorgeworfen wird. heißt das dann.

Auch nach den Blockaden gegen Europas größten Neonazi-Aufmarsch in Dresden gab es wieder zahlreiche Strafanzeigen gegen Protestanten, die sich an den Sitzblockaden beteiligten. Zum Teil wurden von der sächsischen Staatsanwaltschaft hohe Geldstrafen verhängt.

Der Jurist und Rechtshistoriker Uwe Wesel ist überzeugt, dass die Strafen gegen Sitzblockierer nicht gerechtfertigt sind. Im Gespräch mit detektor.fm erklärt er, warum er die Massenblockaden als legitimes und vor allem legales Mittel gegen rechtsextreme Veranstaltungen sieht.

»Uwe Wesel zur Legalität von Sitzblockaden« herunterladen

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