Muss der Bundespräsident noch einmal gewählt werden?

von Christian Bollert am

Bei der Bundespräsidentenwahl war neben den drei Wahlgängen für Wulff vor allem das Verhalten der Linken sehr interessant. Nun ist Christian Wulff jedoch als Bundespräsident vereidigt und die Geschichte zu Ende. Sollte man jedenfalls denken.


Muss der Bundespräsident noch einmal gewählt werden? Christian Wulff während seiner Antrittsrede im Berliner Reichstag. Foto: Michael Kappeler/ ddp.

Ingmar Wengel und seine Kollegen von der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz sehen das jedoch anders. Denn sie sind sich sicher, dass der Bundespräsident nicht korrekt gewählt wurde. Demnach haben wir momentan keinen verfassungsmäßigen Bundespräsidenten. Warum und aus welchem Grund, das haben wir Ingmar Wengel selbst gefragt.

Hören Sie das Interview hier:

»Ingmar Wengel zur Bundespraesidentenwahl Webseite geschnitten« herunterladen

Weil das Thema insgesamt sehr kompliziert ist und viele Fakten und Paragraphen voraussetzt, stellen wir an dieser Stelle das Interview auch noch einmal in ungekürzter Form zur Verfügung:

»Ingmar Wengel zur Bundespraesidentenwahl Webseite ungekürzt« herunterladen

 

Wir haben heute natürlich auch beim Landtag in Nordrhein-Westfalen angerufen und uns die Sicht der Verwaltung erklären lassen. Für ein telefonisches Interview war dort heute niemand zu erreichen. Der Pressesprecher des Landtags Nordrhein-Westfalen, Hans Zinnkann, sagte detektor.fm, er sehe in der Wahl der Wahlmänner und Wahlfrauen für die Bundesversammlung kein Problem.

Die Tatsache, dass der neue Landtag noch vom Präsidium des vorherigen Landtages geleitet wird, sei bisher mehrfach so geschehen. Beispielsweise am 8. Juni 2005 als Landtagspräsident Ulrich Schmidt auch die konstituierende Sitzung geleitet hat. Schließlich gibt es nach Ansicht von Hans Zinnkann in Artikel 38 der Landes-Verfassung keine Angabe darüber, wann das neue Präsidium gewählt werden muss. Hans Zinnkann sagte auch, dass es der Ablauf in diesem Jahr bisher einmalig sei, aber kein Problem darstelle, gebe es doch keine Terminierung für die Wahl des Präsidiums. Landtagssprecher Zinnkann sieht kein Problem in der Wahl der Wahlmänner und Wahlfrauen für die Bundesversammlung.

Nachtrag vom 8. Juli 2010: Weil es mehrere Nachfragen zur Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gab, veröffentlichen wir hier zusätzlich das Statement des Landtagssprechers Hans Zinnkann:

Ich habe in unserem Telefonat auf Artikel 38 der nordrhein-westfälischen Verfassung hingewiesen:

Artikel 38

(1) Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.

(2) Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.

Danach - und das ist eine nordrhein-westfälische Besonderheit - leitet der "bisherige" Präsident bzw. die "bisherige" Präsidentin die Sitzung des neuen Landtags bis zur Wahl eines neues Präsidiums.

Das war mit Regina van Dinther 2010 so und ebenso mit Ulrich Schmidt (SPD) 2005 so. Beide, van Dinther wie auch Schmidt, waren dabei ohne Mandat.

Und das sind nur die beiden jüngsten Beispiele. Gemäß der Verfassungsregelung war das gang und gäbe in der Geschichte des Landtags NRW.

Ungewöhnlich an der jetzigen Situation ist, dass in der konstituierenden Sitzung des 15. Landtags NRW kein neues Präsidium gewählt wurde.

Das ist der unklaren politischen Situation geschuldet. Deshalb führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter (.s. Verfassung).

Da in NRW verfassungsgemäß gehandelt wurde, ist die Wahl der NRW-Delegierten zur Bundesversammlung kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Zinnkann - Pressesprecher -



Dieser Artikel ist Ihnen etwas wert?    [?]

Es wurden bereits 4 Kommentare zu diesem Artikel geschrieben. Diskutieren Sie mit.
  1. Rainer Hoffmann

    Rainer Hoffmann am

    Der geschäftsführende Präsident Ulrich Schmidt hatte am 08.06.2005 ebenfalls kein Landtagsmandat mehr, als er am 08.06.2005 die Geschäfte kommissarisch geführt hat. Denn man kann lesen hier:
    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/Ehemalige_Abgeordnete/details.jsp?k=00155

    daß er nur
    “Mitglied des Landtags vom 28. Mai 1975 bis 2. Juni 2005.” gewesen war.

    Er war also am “08.06.2005” kein Mitglied des Landtages mehr und durfte sich nicht als Präsdent des Landtages ausgeben.

    Nur, weil dieser Verfassungsverstoß am 08.06.2005 bereits durchgeführt worden war, wird der Verfassungsverstoss am 09.06.2010 durch Edgar Moron nicht legal.

  2. Rainer Hoffmann

    Rainer Hoffmann am

    Der Pressesprecher Hans Zinkann verschweigt in seinem Statement, die eigentliche Kritik, nämlich, daß Edgar Moron ohne Mandat, also als Nicht-gewählter Volksvertreter das Landtagspräsidium führt..

    Darin liegt der Verfassungsbruch !!!, den auch Hans Zinkann in seinem Statement umgeht.

  3. Rainer Hoffmann

    Rainer Hoffmann am

    Was Hans Zinkann wohlmöglich noch nicht begriffen hat.

    Ein “Präsidium” besteht nicht nur aus dem EINEN Präsidenten, sondern ist ein Mehrköpfiges Gremium (ca. 20 Personen) mit mehren Vizepräsidenten und Schriftführern, die nach § 6 der Geschäftsordnung in einer festgelegten Reihenfolgen etwaige Verhinderungen der einzelnen Präsidiumsmitglieder kompensieren und ausgleichen.

    Das Präsidium des NRW-Landtages bestand also nicht nur aus Dinther und Moron, sondern aus ca. 18 weiteren Personen, die diese beiden Personen zu ersetzen hatten, weil Dinther und Moron kein Mandat mehr hatten.

    Dinther und Moron haben verfassungswidrig am 09.06.2010 den Landtag betreten und sich verfassungswidrig das Präsidentenamt angemasst, ohne überhaupt ein gewählter Volksvertreter zu sein.

    Man muss sich auch fragen, wie Moron für seine aktuell-laufende Präsidententätigkeit bezahlt wird. Denn die Bezahlung für diese Präsidententätigkeit ist an ein Abgeordneten-Mandat gekoppelt, was aber Moron gegenwärtig nicht hat…

    Welche Antwort hat den Zinkann darauf ??

  4. WiKa

    WiKa am

    Es bleibt eine spannende Geschichte und ist offenbar exemplarisch für den Umgang mit geltendem Recht, nicht nur auf Landesebene. Ich erinnere an das EU Rettungspaket, was nach meiner persönlichen Auffassung auch der eigentliche Grund für den Abgang von Köhler war, weil es gegen jede Norm verstößt und er offenbar zur Unterschrift gedrängt wurde. Da sollte sich dann tatsächlich das Gewissen rühren. Bleibt zu hoffen, das dieser Vorgang nicht gänzlich in der Schublade verschwindet. Ein überregionales Medienecho scheint aber bis jetzt für diese Peinlichkeit auszubleiben.

 

Kommentar verfassen

Einfaches HTML (<a>,<b>,<i>,<code>,<blockquote>) ist erlaubt.