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Richter beschlagnahmt erstmals Facebook-Profil für Ermittlungen

Es ist der erste Fall seiner Art: Um den entscheidenden Verfahrens-Beweis zu finden, hat ein Richter erstmals das Facebook-Profil eines Angeklagten beschlagnahmt. Aber wem gehört eigentlich ein Profil?

Erst 2009 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Polizei bei einem hinreichenden Verdacht E-Mails einsehen darf. Das gilt allerdings nicht für private Nachrichten in sozialen Netzwerken. Hier dürfen Ermittler nur das öffentliche Profil einsehen. Ein Richter hat nun erstmals ein gesamtes Profil zu Ermittlungszwecken beschlagnahmt.

Das Problem: Die Daten von deutschen Facebook-Nutzern werden in Irland verarbeitet. Damit müssen sich alle europäischen Richter an Facebook in Dublin wenden. Und das bedeutet nicht nur einen langen Dienstweg, sondern auch viel Bürokratie.

Wie groß sind die Chancen des Richters, an die Daten heranzukommen? Und welche Rolle spielt Facebook heute schon bei Ermittlungen? Darüber sprechen wir mit dem Rechtsanwalt und Spezialisten für Internet und Social Media, nebenei auch Autoren des Blogs rechtzweinull, Carsten Ulbricht.

Dieser Beschlagnahmebeschluss mag zwar bezüglich Facebook etwas Neues sein, aber bezüglich E-Mail-Accounts haben wir das schon länger. (Carsten Ulbricht)

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