Wahlrechtsreform: Operation an der “Herzkammer der Demokratie”

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Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Wahlrecht vor gut drei Jahren als verfassungswidrig erklärt. Jetzt endlich beschließt der Bundestag die Wahlrechtsreform - mit viel Kritik.


Wahlrechtsreform: Operation an der “Herzkammer der Demokratie” Das deutsche Wahlrecht wurde 2008 für verfassungswidrig erklärt - jetzt wurde die Wahlrechtsreform beschlossen. Foto: © Volker Hartmann /dapd.

Bernd Grziszeck Bernd Grziszeckbefasst sich mit Staatsrecht und Verfassungslehre. Als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das deutsche Wahlrecht, das den Grundstein der Demokratie in der Bundesrepublik darstellt, für verfassungswidrig erklärte, gab es der Regierung drei Jahre Zeit, eine Reform herbeizuführen. Die Frist lief bereits im Juni ab, jetzt hat der Bundestag die Wahlrechtsreform beschlossen.

Die Regierungskoalition missachtete dabei das ungeschriebene Gesetz, dass bei solch grundlegenden Entscheidungen für die Demokratie alle Parteien einbezogen werden - und setzte die Reform im Alleingang durch. Die Opposition fühlt sich überrumpelt und hat bereits eine Verfassungsklage gegen die geplanten Änderungen angekündigt.

Warum das Bundesverfassungsgericht eine Wahlrechtsreform für nötig hielt, was genau die Reform beinhaltet und ob man damit einem verfassungsgemäßen Wahlrecht näher gekommen ist, erklärt Bernd Grziszeck von der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg im Gespräch mit detektor.fm.

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Es wurde bereits 1 Kommentar zu diesem Artikel geschrieben. Diskutieren Sie mit.
  1. Thorsten

    Thorsten am

    Obwohl Prof. Grziszeck als Sachverständiger der Koalitionfraktionen sich bereits mit dem Thema hätte befassen müssen, hat er leider wenig Ahnung vom negativen Stimmgewicht: Keinesfalls ist das negative Stimmgewicht eine „theoretische Möglichkeit“ oder „theoretische Wahrscheinlichkeit“ und keinesfalls steht das Wahlgeheimnis einem Nachweis entgegen (da es nun einmal nicht darauf ankommt, welche Person eine negativ wirkende Stimme für eine Partei abgegeben hat), denn schließlich werden die Stimmen nach der Wahl ausgezählt (für Prof. Grziszeck: Man nennt so etwas ein „Wahlergebnis“). Auf der Website wahlrecht.de, die sich u.a. mit dem Thema befasst, gibt es eine ausführliche Übersicht, wann das negative Stimgewicht bei Bundestagswahlen bereits aufgetreten ist: <a>http://www.wahlrecht.de/ueberhang/ueberhist.html#negative</a>

    Irreführend sind seine vagen Behauptungen über die Schuldigen am Fristversäumis und der nicht im Konsens aller Fraktionen erfolgten Lösung: Der Wille zu einer Konsenslösung aller Fraktionen fehlte allein der Unionsfraktion, denn von Vornherein haben Union und FDP an einer eigenen Lösung gearbeitet,
    <a>http://www.abgeordnetenwatch.de/thomas_strobl-575-37993—f269760.html#q269760</a>
    im Wissen, diese auch mit der eigenen Mehrheit durchdrücken zu können (was rechtlich auch erlaubt ist). Umso bedenklicher ist es aber, dass sich Union und die FDP nicht einmal koalitionsintern innerhalb der Frist einigen konnten (siehe dazu die zahlreichen Artikel in der FAZ, einer Zeitung, die nun gänzlich unverdächtig ist, Sprachrohr der Opposition zu sein).

 

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