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Spannend und herausfordernd – so beschreibt der wissenschaftliche Nachwuchs seine Aufgaben an den Universitäten. Der Haken: extrem kurze Arbeitsverträge. Foto: DNA lab. CC BY 2.0 | University of Michigan School of Natural Resources & Environment / flickr.com

Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2.0 – Neues Gesetz zur Arbeit an deutschen Hochschulen

Endlich längere Arbeitsverträge für Wissenschaftler?

Deutschlands wissenschaftlicher Nachwuchs ist unzufrieden. Der Grund: extrem kurz befristete Arbeitsverträge. Mehrere Arbeitsverträge pro Jahr sind dort keine Seltenheit, sondern traurige Realität. Abhilfe soll eine überarbeitete Version des „Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ schaffen.

Traumberuf Wissenschaftler? Viele junge Akademiker würden diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantworten, wenn da nicht die Sache mit ihren Arbeitsverträgen wäre. Denn die traurige Realität an deutschen Hochschulen ist, dass der wissenschaftlichen Nachwuchs sich von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag hangeln muss. Mehrere Arbeitsverträge pro Jahr sind keine Seltenheit. Das soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ändern, dessen Novelle der Bundestag heute verabschiedet hat.

Kein Platz für Schlupflöcher?

Die erste Version des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes trat im Frühjahr 2007 in Kraft. Schon damals sollte die Befristung an deutschen Hochschulen eingedämmt werden. Doch ungenaue Formulierungen und Kann-Regelungen ließen Hochschulen Raum für Schlupflöcher. Diese haben sie genutzt – nicht aus reiner Boshaftigkeit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern gegenüber, sondern vor allem, weil sie teilweise nicht anders können. Denn für längerer befristete oder gar unbefristete Stellen fehlt ihnen häufig das Geld.

Auf der anderen Seite tragen auch die Universitäten eine Eigenverantwortung, etwas für ihre Mitarbeiter zu tun.

Es ist nicht ganz so, dass das Geld nicht reicht. Die Hochschulen könnten heutzutage schon mehr machen, als getan wird. – Simone Raatz, SPD-Bundestagsabgeordnete

Wissenschaftzeitvertragsgesetz 2.0

Hinter dem Unwort „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ verbirgt sich nun der Versuch, das zu verbessern. Die Überarbeitung kommt vor allem Doktoranden und wissenschaftlichem Personal zugute, das über Drittmittel – beispielsweise Geldern aus der Wirtschaft – finanziert wird. Denn mit Inkrafttreten des überarbeiteten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im kommenden März müssen sich deren Verträge an der Dauer des Projektes orientieren. Bisher war es möglich, Jahresverträge auszustellen, obwohl Forschungsprojekte für drei oder vier Jahre finanziell abgesichert waren.

Was sich mit der Novelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs ändert und ob sich das Problem extrem befristeter Arbeitsverträge tatsächlich entspannen wird, darüber hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Simone Raatz gesprochen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete hat als stellvertretende Sprecherin des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung die Verhandlungen hierzu mitgeführt.

Simone Raatz - sitzt für die SPD im deutschen Bundestag.

sitzt für die SPD im deutschen Bundestag.
Nicht alles, was wir uns gewünscht hätten, ist jetzt auch so umgesetzt. Allerdings muss ich aber sagen, dass auch ein Gesetz nicht jedes Problem regeln kann. Aber ich gehe davon aus, dass wir diesen kurzen Befristungen einen Riegel vorschieben.Simone Raatz
Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2.0 07:34

Redaktion: Marie-Kristin Landes

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