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Fortschritt | Diebstahlschutz 2.0 – Wenn Langfinger es auf Handy und Laptop abgesehen haben

Wenn Handy oder Laptop geklaut werden, ist der Ärger groß – aber moderne Programme können helfen. Fernortung, den Dieb fotografieren, das Gerät sperren – was davon ist erlaubt? Und welche Versicherung zahlt?

Ein gestohlener Laptop oder ein geklautes Smartphone – dem modernen und digitalen Menschen kann fast nichts Schlimmeres passieren. Das sind nicht nur Arbeitsgeräte, sondern Lebensspeicher: sie enthalten private Nachrichten, Fotos, Musiksammlungen, Ideen und Erinnerungen. Unsere Technik wird mobil – und auch die Diebe werden mobil. Der Klau moderner Technikgeräte erlebt einen nie gekannten Boom. Wie kann ich mich schützen? Kann ich mein Gerät aus der Ferne orten? Darf ich mit der Webcam Fotos von den Dieben machen? Es sperren und unbedienbar machen? Ein paar Tipps zum modernen Diebstahlschutz:

Moderner Diebstahlschutz 2.0 für Handy und Laptop 05:42

So banal es klingen mag: Das Allerwichtigste ist, sich die Seriennummer sicher zu notieren. Die braucht man nicht nur zur Anzeige. Mit ihr kann man das Gerät nach einem Klau auch in Diebstahl-Datenbanken im Netz eintragen. Eine regelmäßige Datensicherung und passwortgeschützte Benutzerkonten sind ebenfalls einfach gemacht. Doch wenn der Diebstahl erfolgt ist, und das Gerät vielleicht schon wieder einen neuen Besitzer hat?

Wenn jemand das Handy gestohlen hat, ist das ja klar: das ist ein Diebstahl. Auch wenn jemand das Mobiltelefon zum Beispiel findet, wäre das eine strafbare Handlung, wenn er es nicht zurückgibt: nämlich die sogenannte Fundunterschlagung.

Das sagt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber des renommierten lawblogs. Nun gibt es da einige Programme, die für einen Bestohlenen ziemlich reizvoll klingen.

Sie heißen „Undercover“ oder „Hidden“, „Prey“ oder „Adeona“. Wurden sie vor dem Diebstahl auf dem Gerät installiert, können sie können aus der Ferne die Kamera und das Mikrofon aktivieren, Bilder des Diebes aufnehmen oder am Bildschirm mit beobachten, was er so macht. Eine Art versteckte Kameraüberwachung. Klingt reizvoll, hilft aber leider nur begrenzt, sagt Udo Vetter

Auch ein Straftäter verliert nicht seine Persönlichkeitsrechte. Wobei man sagen muss: die Veröffentlichung im Internet, zum Beispiel ein öffentlicher Fahndungsaufruf auf Facebook, wäre mit Sicherheit rechtswidrig. Das darf man nicht. Was man allerdings auf jeden Fall darf, ist das Bild bei der Polizei abliefern, wenn man eine Strafanzeige macht.

Denn auch der Dieb hat auch nach dem Klau ein Recht am eigenen Bild. Und könnte bei Veröffentlichung klagen, sagt Udo Vetter.

Und der Dieb würde auch Recht bekommen. Dass der vielleicht hintenrum, weil er klagt, dann wegen Diebstahls verfolgt und verurteilt wird, das sind zwei Paar Schuhe.

Etwas anders gestaltet sich das, wenn die Rechte des Diebes nicht verletzt werden. Die Festplatte aus der Ferne löschen, das Gerät sperren, auf dem Gerät Botschaften einblenden: auch das können Programme. Und: sie können, wenn das Gerät einen GPS-Empfänger besitzt, das gestohlene Teil orten und verfolgen, wo es sich bewegt. Das wiederum, so Jurist Udo Vetter, ist schon eher hilfreich – denn das Eigentum am gestohlenen Handy liegt ja noch immer beim eigentlichen Eigentümer.

Wenn man dieses GPS aktiviert und brauchbare Daten dazu findet, ist das durchaus zulässig. Allerdings ist dann auch wieder die Frage: Sie dürfen dann nicht zu dem Verdächtigen hinfahren, dem die Tür eintreten, ihm erstmal eine auf die Nase geben und ihr Handy herausverlangen. Sondern da ist auch der richtige Weg, eine Anzeige bei der Polizei zu machen – und hoffen, dass die Beamten dort in die Gänge kommen. Also, GPS halte ich für unbedenklich.

Hilft das alles nichts, und wurde man nun bestohlen, bleibt nur noch der Gang zur Versicherung. Doch welche Versicherung zahlt? Wenn die Geräte aus dem Auto geklaut wurden, hängt es am Ende von der Versicherung ab, erklärt Annegret Jende von der Stiftung Warentest:

In der Regel ist Diebstahl in der Teil-Kasko-Versicherung der Autoversicherung abgedeckt. Allerdings gilt das nur für Dinge, die auf einer Extra-Liste verzeichnet sind. Und da gehören in der Regel Handy und Notebooks nicht dazu, so dass die KFZ-Versicherung nicht zahlen würde.

In manchen Fällen ist das auch über die Hausratversicherung machbar.

Auch da sieht es schwierig aus. Es gibt einige Hausratsversicherungstarife, die auch den Diebstahl aus dem KFZ beinhalten. Aber auch da wird in vielen Tarifen explizit Handy- und Notebook-Diebstahl ausgeschlossen. Laptop und Handy gehören zum Hausrat und sind, wenn sie vom Wohnort, also dem Versicherungsort, gestohlen werden, sind diese versichert.

Und zu guter Letzt bieten viele Electro-Discounter eine Zusatzversicherung an. Laptop oder Handy gestohlen? Kein Problem, diese Versicherung springt ein – so die Werbung. Und die Realität?

Muss man auch genau prüfen. Da gibt es auch verschiedene Leistungsspektren bei den Versicherungen. In den sogenannten Basis-Tarifen ist der Einbruchdiebstahl nicht abgesichert. Bei den etwas teureren, leistungsstärkeren Tarifen ist der Einbruchdiebstahl ins Auto abgesichert – aber nur, wenn das Handy oder Laptop sich in einem nicht-einsehbaren, abgeschlossenen Kofferraum befindet. Und der Diebstahl muss zwischen 6 und 22 Uhr passiert sein. Da muss man da aber auch nochmal genau nachrechnen, ob sich das lohnt. Die Versicherung gilt maximal drei Jahre, und dann wird auch nur der Zeitwert ersetzt, abzüglich einer Selbstbeteiligung.  Dann kommt nich hinzu: wenn das Handy wiederzubeschaffen in der gleichen Qualität zu teuer ist für die Versicherung, dann kann es sein, dass man ein gebrauchtes Ersatzhandy bekommt – und sogar ein anderes Modell kann es sein. Also man hat nicht wirklich einen interessanten Schutz.

Manche Notebook-Hersteller haben ein Diebstahlschutz-Programm bereits eingebaut. Und zum ersten Abschrecken in der Öffentlichkeit gibt es auch kleine Helfer-Programme, die wie eine Alarmanlage funktionieren: einmal aktiviert, geben Sie laut Alarm, sobald der Laptop bewegt wird. Die gute alte Sirene soll ja mitunter auch Diebe vertreiben.

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