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Lehman Anleger haben kein Anspruch auf Schadensersatz

Alt und doof – so nannten Bankberater die Kunden, denen sie am einfachsten Zertifikate der US-Investmentbank aufschwatzen konnten. Die meisten Betroffenen haben ihre gesamten Ersparnisse verloren. Der Bundesgerichtshof hat die Klage vorläufig abgewisen. Haben die Anleger trotzdem eine Chance auf Schadensersatz?

Andreas Eickhoff  - ist Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und vertritt Lehman Brother Anleger

ist Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und vertritt Lehman Brother Anleger
Andreas Eickhoff

Der Bundesgerichtshof verhandelte heute über Klagen von Anlegern der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers, die ihre Ersparnisse verloren haben. Besonders sollte es dabei um die Frage gehen, inwieweit Banken für ihre Kundenberatung haftbar sind.

Zwei betroffene Kleinanleger hatten 2006 und 2007 Zertifikate der Bank gekauft, die nach der Insolvenz der Bank im Jahr 2008 wertlos geworden waren. Nun haben sie vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen ein bereits bestehendes Urteil eingereicht. Ihr Vorwurf: Sie seien falsch beraten worden.

Die Hamburger Sparkasse, bei der die Kläger Kunden waren, wies diesen Vorwurf zurück, die Insolvenz sei nicht vorhersehbar gewesen. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kläger kein Recht auf Schadensersatz haben.

Über die heutige Entscheidung des Bundesgerichthofs sprechen wir mit Andreas Eickhoff. Er ist Anwalt und vertritt ebenfalls Lehman Brothers Anleger.

Andreas Eickhoff spricht ueber die Schadenersatzforderung von Lehman Brother Anlegern 03:49

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