Eine CDU-Kommission wollte bis 2018 jedem schnelles Breitband-Internet bescheren. Sogar ein Rechtsanspruch darauf war im Gespräch. Doch nun wird zurückgerudert. Warum nur?
Das Netz ist langsam, der Stream stock – also ab zum Anwalt? Die CDU-Kommission „Arbeit der Zukunft“ hat vor einigen Wochen die Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf schnellen Internetzugang gefordert. Die Kommission wollte bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit 50-Megabit-Verbindungen umsetzen.
Was die Kommission außerdem vorschlägt, klingt eigentlich fortschrittlich: Bürger sollen nämlich klagen können, wenn ihr Internetzugang zu langsam ist.
In Sachen Digitalpolitik ist die Bundesregierung bislang eher durch bloße Ankündigungen und weniger durch Tatendrang aufgefallen. Selbst im Jahr 2015 ärgern sich noch immer weite Teile der Bevölkerung über langsame Internetverbindungen, stockende Videostreams und lahmende Downloads.
Das größte Problem beim flächendeckenden Breitbandausbau sind die enormen Kosten. Im Bericht der CDU-Kommission heißt es: „Wir wissen, dass der flächendeckende Netzausbau ein ambitioniertes Ziel ist.“
Die Bundesregierung rudert nun in einer Antwort auf eine entsprechende Bundestags-Anfrage zurück und lehnt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf schnelles Internet ab. Die Begründung: Einer gesetzliche Regelung stünden europarechtliche Vorgaben im Wege.
Gibt es also in Deutschland vorerst doch kein schnelles Internet für alle? Darüber und über die Möglichkeiten der Politik beim Breitbandausbau hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Torsten J. Gerpott gesprochen. Er ist Telekommunikationsforscher an der Uni Duisburg.
Diesen Rechtsanspruch in die Tat umzusetzen, ist sowohl juristisch als auch praktisch unsinnig. Was sich die CDU-Kommission hier ausgedacht hat ist reiner, blanker Populismus, um Wahlstimmen zu ködern.Professor Torsten J. Gerpott
Redaktion: Carsten Jänicke