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Fortschritt | Messtechnik für Lärm, Schimmel und Feuchtigkeit

Ist der Nachbar wirklich zu laut? Der Raum zu feucht? Der dunkle Fleck ein Schimmel? Der Windzug eine Kältebrücke? Messgeräte gibts inzwischen für jedermann – und können helfen, aus dem subjektiven Empfinden harte Fakten zu machen.

Viele Mieter und Hausbesitzer kennen sie, diese Fragen: Ist der Raum wirklich zu feucht oder ist das nur Einbildung? Sind die Nachbarn – oder man selbst nur zu sensibel? Und kann es sein, dass es hier wirklich zieht?

Fakt ist: unser Empfinden täuscht uns oft genug. Und nicht selten ist physikalisch nicht messbar, was wir uns einbilden, zu fühlen.

Auf der anderen Seite: wenn es ernst wird in den eigenen vier Wänden – mit Schimmel, Lärm oder Kälte – kann die Miete gemindert werden. Aber man muss das irgendwie beweisen.

Viele Jahre musste man das mit handschriftlichen Protokollen und vielen Freunden als Zeugen angehen. Inzwischen werden Umweltmessgeräte für Jedermann erschwinglich. Wir haben uns die Messgeräte einmal angeschaut – und fragen nach beim Deutschen Mieterbund, ob sie im Streifall wirklich helfen können.

Forschritt | Messgeräte für zu Hause Teil 1 04:26

+++ Das Studiogespräch zum Nachlesen +++

Man kennt ja die Geschichten. Es ist zu laut. Zu feucht. Zu kalt. Was davon kann man denn mit einfachen Mitteln nachweisen?

Eigentlich gibt es inzwischen für alles Geräte zu kaufen. Für einfachere Sachen wie Lärm, Temperatur oder die Luftfeuchtigkeit. Aber auch für anspruchsvollere Sachen wie Elektrosmog, radioaktive Strahlung oder die Qualität der Raumluft.

Und was kostet das?

Also, das schwankt sehr, je nachdem, was man messen will. Messgeräte für Feuchtigkeit und Lärm gehen alle so bei 30 Euro los, bis hin zu anderthalb Tausend oder zweitausend Euro. Für die Luftqualität beginnt das so bei 150 Euro. Temperaturmessgeräte, die sehen dann meistens aus wie so Laserpistolen, starten auch so bei 30 Euro. Was richtig teuer wird sind hingegen Wärmebild-Kameras: die sind kaum unter 3.500 Euro zu bekommen. Aber so pauschal kann man sagen: mit normalen zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Summen kann man da Messgeräte für fast alles bekommen.

Lohnt es sich denn, das Geld auszugeben?

Gerichtsverwertbar sind im genauesten Sinne ja nur Daten aus Geräten, die geeicht und kalibriert sind. Nun ist es aber so: wenn man sich wirklich streitet, wird ein Richter ohnehin auf mehr schauen, als nur diese Daten. Also, stimmt das Gesamtbild? Was gibt’s an anderen Daten und Infos? Was sagen Zeugen? Und im Zweifel muss dann ein gerichtlich vereidigter Sachverständiger ran. Das wird natürlich teuer. Und vor solchen Kosten schreckt man natürlich zurück. Und da würde ich dann schon sagen: um einen ersten, rationalen, auf Messdaten beruhenden Fakten-Befund zu bekommen, lohnt sich das vielleicht schon, sich mal so ein Gerät zu besorgen.

Und dann muss ich regelmäßig messen und notieren. Wer kontrolliert das denn?

Entweder ich mach das von Hand, ja. Manche Geräte lassen sich auch mit einem Messlogger verbinden. Das ist so eine Protokollierungs-Gerät. Die zeichnen die Messdaten laufend auf. Schallpegelmesser haben ganz oft selbst schon so eine Protokoll-Funktion integriert.

Ich stelle ja jetzt nochmal die Frage: Mittlerweile gibt es ja auch alles als App. Das auch?

Ich selbst habe ja so eine Lärmmessapp. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass die so wahnsinnig zuverlässig ist. Ich habe mich mal beim Schlafen aufgenommen und wenn das Ding Recht haben sollte, dann bin ich wahnsinnig laut. Das kann ich nicht glauben.


Messgeräte: So läuft’s in der Praxis

Lärm, Feuchtigkeit, Stellen an denen Kälte eindringt – es gibt viele Situationen, wo man zu dem Schluss kommt: man müsste die Miete mindern. Doch was den einen stört, ist für den anderen noch immer im grünen Bereich. Und so gibt es kaum eine andere Möglichkeit, als sich harte Fakten und Daten zu beschaffen.

Ob Messgeräte für Mieter zu empfehlen sind und wie man damit am besten vorgehen sollte, haben wir Ulrich Ropertz gefragt. Er ist Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.

Forschritt | Messgeräte für zu Hause Teil 2 05:13

+++ Das Interview zum Nachlesen +++

Herr Ropertz, Feuchtigkeit, Lärm, Kältebrücken – wie sollte man sich denn verhalten, wenn man da so einen Verdacht hat, dass an der eigenen Wohnung ein Mangel besteht?

Das allerwichtigste ist, dass der Mieter den Vermieter sofort davon informiert, dass ein Mangel da ist, dass Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung aufgetreten sind beziehungsweise dass es zu gravierenden Lärmbeeinträchtigung kommt. Von dem Zeitpunkt an muss sich der Vermieter um diese Probleme kümmern.

Muss ich denn in irgendeiner Form nachweisen, dass es über einen längeren Zeitraum schon bestanden hat oder sollte ich es am besten an Tag 1 wo ich das merke, melden.

Man wird ja nicht eines Morgens wach und in der Wohnung sind Feuchtigkeitsschäden aufgetreten – das ist ja in der Regel ein schleichender Prozess. Aber von dem Moment an, wo diese Feuchtigkeitsschäden signifikant sein, muss der Vermieter informiert werden. Das gilt nicht nur, damit der sich um die Mängel, um die Probleme kümmert, sondern ist deshalb auch ganz wichtig, weil sich der Mieter möglicherweise schadensersatzpflichtig macht, wenn er den Schaden nicht meldet und der Vermieter deswegen keine Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Wichtig ist, dass der Mieter dokumentieren und vorzeigen kann, dass der Mangel existiert, dass also beispielsweise ein Feuchtigkeitsfleck da ist, dass sich beispielsweise Schimmelpilz gebildet hat. Und bei Lärm gilt: Das Vernünftigste ist, dass der Mieter ein Lärmprotokoll macht, das heißt aufschreibt, wann er durch welchen Lärm von wem gestört worden ist.

Also um irgendeine Form von Protokoll komme ich nicht herum. Wie könnte sowas aussehen – außer jetzt bei Lärm?

Ulrich Ropertz - Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes

Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes
Ulrich Ropertz

Der Vermieter muss ja wissen, gegen welchen Lärm ich mich als Mieter zur Wehr setze und er muss wissen, von wem dieser Lärm ausgeht. Deswegen hilft alles nichts. Der Mieter muss notieren, wann der Lärm stattgefunden hat, wer gelärmt hat, wie lange gelärmt worden ist. Wir nennen das beim Mieterbund: es muss ein sogenannten Lärmprotokoll erstellt werden und das ist dem Vermieter dann auszuhändigen.

Mittlerweile gibt es für jedermann – auch nicht zu teure – Messgeräte für alles zu kaufen, und zwar für fast alles: für Lärm, für Feuchtigkeit, für Temperatur und so weiter. Würden Sie den Mietern raten, sowas einzusetzen oder reicht schon das reine Beschreiben „Dann und dann war es für mich zu laut“?

Also, bei Lärmbeeinträchtigung denke ich, dass es zunächst ausreicht, dass man ein sogenanntes Lärmprotokoll führt. Bei Feuchtigkeitsschäden kann es durchaus Sinn machen, ein Feutigkeitsmessgerät einzusetzen. Ob man das jetzt selber anschaffen muss, das ist die Frage. Bei den meisten Mietervereinen kann man so ein Gerät ausleihen für kleines Geld.

Gibt’s denn abgesehen von Feuchtigkeit noch andere Bereich, bei denen Sie sagen: Da sollte man sich nicht auf das Gefühl verlassen, da muss ein Messgerät ran?

Der Mieter ist verpflichtet, wenn er Mängel geltend machen will, zu beweisen, dass es diese Mängel gibt – das ist mitunter einfach, das ist mitunter schwer. Was schwierig ist bei Feuchtigkeitsschäden ist immer die Frage abzuklären: Wer ist dafür verantwortlich? Ist das ein Baumangel oder ist das möglicherweise falsches Nutzerverhalten, das heißt, hat der Mieter zu wenig geheizt oder gelüftet? Da kann – ich bin da ganz vorsichtig – ein Feuchtigkeitsmessgerät hilfreich sein. Aber die Lösung allein wird dies auch nicht anbieten.

So generell, wenn man sich dann nicht einig wird und möglicherweise auch vor Gericht muss: Wie ist denn Ihre Erfahrung? Glauben Gerichte in Mietstreitfragen eher Messgeräten und Maschinen und deren Protokollen oder doch den Menschen, die sagen: Ich hab hier ein Problem!

Sowohl als auch. Ich glaube, so einfach lässt sich die Frage nicht beantworten. Bei Feuchtigkeitsschäden ist es ja so, dass normalerweise ja die entscheidende Frage meist ist: Was ist die Ursache? Wer ist verantwortlich? Das ist eine Frage, die in aller Regel von einem Gutachter beantwortet werden muss. Da hilft mir ein Feuchtigkeitsmessgerät eigentlich nur bedingt. Dieses Gerät beziehungsweise die Rechtsberatung beim örtlichen Mieterverein, ist insofern hilfreich: Ich weiß danach als Mieter, ob ich auf die Barrikaden steigen soll oder ob ich es besser nicht tue. Und bei den Lärmbeeinträchtigungen ist es so: normalerweise glauben Mieter hier eher Zeugen, das heißt Mitbewohnern oder Nachbarn im Haus, die ja eigentlich von der Lärmquelle ähnlich gestört werden müssten wie der Mieter in der betroffenen Wohnung selbst. Also ich glaube, dass hier der Zeugenbeweis fast schon zuverlässiger ist als irgendeine Dezibelmessung.

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