Gutachten des Europäischen Gerichtshofs: Google-Suche muss nicht löschen

Die Auto-Vervollständigung der Suchmaschine Google macht nichts falsch – zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs. Damit können demnächst wohl nur noch „falsch“ oder „anstößige“ Einträge gelöscht werden.

Carsten Ulbricht 

Ein Hotel, das unglücklicherweise mit Scientology in Verbindung kam, eine Ex-Frau des Ex-Bundespräsidenten, die in die Nähe des Rotlichmileu gebracht wurde und schlussendlich ein Spanier, der die Zwangsversteigerung seines Hauses vergessen machen wollte.

Die Autovervollständigung der Suchmaschine Google hat immer wieder für Aufregung gesorgt. Die vorgeschlagenen Einträge erleichtern und beschleunigen das Suchen – doch es suggiert auch ein möglicherweise falsches Bild.

Spanier klagt, Gutachten bestätigt Google

Der unzufriedene Spanier mit dem zwangsversteigerten Haus hatte Klage gegen Google eingelegt. Inzwischen ist der Fall sogar beim Europäischen Gerichtshof gelandet. Der Generalstaatsanwalts des EuGH, Niiko Jääskinen, hat nun ein Gutachten veröffentlicht, das Google in seiner Haltung bestätigt. In der Regel folgen die Richter des EuGH der Einschätzung des Gutachten.

Was das Gutachten genau besagt und wie sich Bürger gegen „falsch“ oder „anstößige“ Sucheinträge schützen können, das haben wir Carsten Ulbricht gefragt. Er ist Rechtsanwalt in Stuttgart und betreibt den Lawblog rechtzweinull.

Da es kein generelles Recht auf Vergessenwerden gibt, muss ich mir das eben gefallen lassen, wenn da wahre Dinge im Internet stehen. – Carsten Ulbricht, rechtzweinull