Ist das gerecht? | CC-Lizenzen

Wem gehört der Sonnenuntergang?

Wer Fotos von fremden Fotografen verwendet, ohne auf die richtige Creative Commons-Lizenz zu achten, muss das im schlimmsten Fall teuer bezahlen. Aber wie berechnet man eigentlich den Schadensersatz, wenn der Wert bei Null Euro liegt?

Wer schon einmal selbst eine Website erstellt hat, weiß, die richtigen Fotos zu finden, ist schwer. Wenn man nämlich keine eigenen Fotos zur Verfügung hat, bleiben noch Seiten wie flickr, pixelio und Co., die helfen können. Die Fotos sind meist kostenlos, oftmals muss man aber auf den ursprünglichen Fotografen verweisen. Geregelt ist das durch die sogenannten Creative Commons-Lizenzen.

Wer behält Recht?

Wer da nicht auf die richtige Lizenz achtet, findet ziemlich schnell, ziemlich überraschend einen Mahnbrief vom Anwalt im Briefkasten – das wird teuer!
So zum Beispiel für einen Nutzer, der die Fotos ohne einen Quellenverweis verwendet hatte. Nun hat ihn das Landgericht Köln verurteilt: er muss Schadensersatzansprüche an den Fotografen zahlen.

Das Gericht hätte aber auch anders entscheiden können. So zum Beispiel das Oberlandesgericht in Köln vor einiger Zeit. Dort wurde der Angeklagte nämlich freigesprochen. Aber wie kommen solche unterschiedlichen Urteile zustande?

Wir haben hier eine digitale Welt, bei der Dinge im Sinne von Tauschware und Währung umsonst sind (…) Weil man das so schwer zu fassen kriegt, müssen wir immer wieder anpassen und nachjustieren. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Über den Fall selbst und wie man sich absichern kann, hat detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Das ist ja auch schön, dass so eine Art ewige und weite Diskussion der Rechtssprechung stattfindet.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Jenny Heinze

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