Ist das gerecht? | Datenklau bei der taz

Wie weit darf Recherche gehen?

Erst heimlich mitgeschnittene Gespräche bei der Süddeutschen Zeitung und dann ausgelesene Tastaturen bei der taz. Nach der neuesten Datenaffäre stellt sich die Frage: Wie weit dürfen Journalisten gehen und wie sehen die rechtlichen Grenzen aus?

Mitgeschnittene Gespräche

Mitte Februar hat Sebastian Heiser auf seinem Blog „klar und deutlich“ die Süddeutsche Zeitung beschuldigt, dass sie Schleichwerbung zur Steuerhinterziehung veröffentlicht hätte. Themen der Zeitung wären gezielt auf die Anzeigenkunden hin ausgerichtet worden. Um seine Anschuldigung zu bekräftigen, veröffentlichte Heiser auch heimlich mitgeschnittene Gespräche mit seinen Kollegen. Diese hatte er mit einem verdecktem Diktiergerät aufgenommen.

Keylogger sammeln heimlich Passwörter

Kurz nach den Anschuldigungen gegen die Süddeutsche Zeitung ist bekannt geworden, dass jemand die Rechner in den Büros der taz – die tageszeitung ausspioniert hat. In den Redaktionsräumen der Zeitung sind Passwörter und Tastatureingaben mehrerer Journalisten ausgespäht worden. Abgegriffen hatte man die Daten mit Hilfe eines sogenannten Keyloggers. Das sind entweder Programme oder kleine Geräte, ähnlich einem USB-Stick, die man zwischen Tastatur und Computer schalten kann. Keylogger speichern die über die Tastatur eingegebenen Daten, insbesondere Passwörter. taz-Mitarbeiter Sebastian Heiser, der auch schon in der Süddeutschen Zeitung Gespräche mitgeschnitten hatte, wird verdächtigt, die Keylogger angebracht zu haben.

Man muss bedenken, dass mit Keylockern auch Passwörter abgefangen werden. Vor diesem Hintergrund sind Keylogger als Recherchemethode untauglich. – Rechtsanwalt Achim Doerfer

Darf jeder einfach so Daten anderer abgreifen?

Oder ist das im Zuge einer jounalistischen Recherche erlaubt? Grundsätzlich gilt, dass man als Privatperson niemanden ohne sein Einverständnis filmen oder Gespräche aufzeichnen darf. Das verbietet das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. Erst, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit groß genug ist, dürfen Journalisten die Gespräche beispielsweise von Politikern ohne deren Wissen aufzeichnen.

Wie kann man sich schützen?

Ganz anders ist die Sache bei den Keyloggern. Mit ihnen darf man prinzipiell keine Tastaturen von fremden Personen auslesen. Ob man jetzt aber selbst mit Keyloggern überwacht wird, ist mitunter schwer zu erkennen. Sind sie in Form von Software auf dem PC installiert, dann helfen nur gute Anti-Virenprogramme. Die Hardwareversionen der Keylogger sehen mitunter aus wie USB-Sticks und sind zwischen PC und Tastatur geschaltet. Diese kann man – wie im Fall der taz – einfach abziehen. Es gibt aber auch Versionen, die als kleine Chips direkt in die Tastatur verbaut werden. Hier fällt das Erkennen schwer. Einen Leitfaden, wie man sich gegen das Auslesen der eigenen Daten wehren kann, bietet der Hersteller des Wolfeye Keyloggers.

In unserer Serie „Ist das gerecht?“ hat detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer darüber gesprochen, ob das Mitschneiden fremder Daten erlaubt ist und wie weit Journalisten bei einer Recherche gehen dürfen.

Man muss das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gegenüber des Informationsinteresses der Öffentlichkeit abwägen. Dieser Abwägung muss dann die Recherchemethode standhalten.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Friederike Zörner & Pascal Anselmi