Netzneutralität: Ein Blick ins neue Telekommunikationsgesetz

Datenstrom mit Vorzugsbehandlung?

Auf der Autobahn gibt es eine Überholspur. Diese gibt es im Internet nicht. Alle Daten werden mit der gleichen Priorität übertragen. Das nennt sich Netzneutralität. Nun hat der Bundestag ein neues Gesetz dazu verabschiedet. Wie neutral ist das Netz noch?

Netzneutralität

Gleiches Recht für alle Daten das bedeutet Netzneutralität. Die Internetanbieter sind dabei nur die Zusteller. Das heißt, alle Datenpakete werden zeitlich gleich behandelt. Empfänger, Absender und Inhalt spielen dabei keine Rolle. Alles ist gleich wichtig.

Netzneutralität ist vor allen Dingen das Verbot, andere absichtlich zu diskriminieren. – Jan Mönikes, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter

Die Netzneutralität ist wichtig für ein freies und offenes Internet. Ohne sie könnte es zu einem Zwei-Klassen-Internet kommen. Deshalb ist sie auch im Telekommunikationsgesetz verankert.

Bußgeld bei Verstößen

Am Donnerstag wurde eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossen. Die Linken enthielten sich, die Grünen stimmten gegen die Änderung. Sie geht der Opposition nicht weit genug.

Die Neuerung umfasst Regelungen zu Bußgeldern: Zum einen droht in Zukunft eine Strafe bis zu 100.000 Euro, wenn die tatsächliche Übertragungsrate nicht der vertraglich vereinbarten entspricht.

Zum anderen sollen Bußgelder bis zu 500.000 Euro anfallen, wenn ein Anbieter unzulässigerweise den Datenverkehr behindert oder er einer nachvollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nachkommt. Mit anderen Worten: wenn er die Vorgaben für ein offenes Internet nicht beachtet.

Eine Grauzone namens Zero-Rating

Was in der Neuerung ausgeklammert wurde, ist das sogenannte Zero-Rating. Bestimmte Anwendungen wie Musik- oder Videostreaming werden dem Kunden dabei nicht vom Datenvolumen abgezogen.

Ich benachteilige niemanden, sondern ich bevorzuge jemanden. – Jan Mönikes

Das klingt natürlich erst mal toll: endlos Musik hören und Videos gucken, ohne dass das Datenvolumen weniger wird. Problematisch ist das allerdings für die Anbieter, bei denen für das Streamen weiterhin Datenvolumen abgezogen wird die erscheinen dadurch nämlich unattraktiver.

Eine Beispiel für das Zero-Rating ist die neue Stream-On-Option der Telekom. Seitens der Verbraucherschützer stößt sie auf harte Kritik. Seit diesem Monat ist sie für Kunden der Telekom verfügbar und nun auch gesetzlich abgesichert.

Jan Mönikes ist Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter und gilt als „Netzpolitiker der ersten Stunde“. Warum Netzneutralität so wichtig ist und welche Folgen das Zero-Rating haben kann, hat er detektor.fm-Moderator Gregor Schenk erklärt.

Nach der EU-Verordnung ist es möglich, dass ich bestimmte Premiumdienste anders bepreise als den einfachen, normalen Transport.Jan Mönikes 

Redaktion: Laura Pientka

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