Öffentliche WLAN-Hotspots | Neuer Gesetzesentwurf zur Störerhaftung

Freies WLAN: Flächendeckend ausgebremst?

Anders als viele andere europäische Länder hat Deutschland kein freies flächendeckendes WLAN. Das liegt auch an den bisweilen einzigartigen deutschen Gesetzen zur „Störerhaftung“. Durch die müssen Hotspot-Anbieter haften, wenn andere Nutzer über ihre Zugänge Rechtsverletzungen begehen. Die Bundesregierung will die Betreiber nun entlasten – aber längst nicht alle.

Freies, offenes WLAN, und das flächendeckend – das ist in vielen europäischen Ländern schon seit Jahren Realität. Bis auf vereinzelte Großstädte hinkt Deutschland dagegen mit der WLAN-Versorgung hinterher. Ein Grund dafür ist die sogenannte „Störerhaftung“, die für jeden, der einen ungesicherten Hotspot-Zugang anbietet, zu rechtlichen Problemen führen kann.

Werden zum Beispiel illegale Downloads über diese WLAN-Zugänge getätigt, dann können die Betreiber von den Rechteinhabern auf Unterlassung verklagt und kostenpflichtig abgemahnt werden – nicht der beste Anreiz, um bei der WLAN-Versorgung zum europäischen Standard aufzuschließen.

Im Juli hat Wirtschaftminister Gabriel angekündigt, die Störerhaftung zu lockern. Eine Maßnahme, die bereits im letzten Koalitionsvertrag festgehalten wurde.

Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das ändern und ein breites Angebot an kostenlosem WLAN ermöglichen. In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Sie sollen nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen. Das wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtern. – Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel

Kritik an geplantem Gesetz

Doch der nun vorliegende Gesetzesentwurf enttäuscht viele Beobachter. Netzaktivisten kritisieren ihn vor allem wegen eines Absatzes, nachdem private WLAN-Anbieter auch weiterhin prüfen und wissen müssen, wer über ihren Hotspot ins Internet geht. Das sei nicht nur datenschutzrechtlich problematisch, sondern arbeite dem Ziel des Gesetzes entgegen, die Bereitstellung öffentlicher Hotspots zu erleichtern und zu fördern.

Mit dratischen Worten bezeichnet der Digitale Gesellschaft e.V. die Pläne als „Verharren in der digitalen Steinzeit“. Initiativen wie die der Freifunker, für die die Anonymität der Nutzer und die Offenheit der angebotenen Netzzugänge wesentlich sind, würden existenziell bedroht.

Wird der Ausbau freien WLANs durch das geplante Gesetz angeschoben oder ausgebremst? Und wie steht es um das Ziel der Bundesregierung, Rechtssicherheit für Hotspot-Anbieter zu schaffen? Darüber hat unsere Moderatorin Doris Helpoldt mit Carsten Ulbricht gesprochen. Er ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Internet-, Urheber- und Datenschutzrecht.

Die Frage ist: Wollen wir wirklich so weit gehen, dass man anonyme WLANs nicht mehr zur Verfügung stellen kann?Dr. Carsten Ulbricht 

Redaktion: Lucas Kreling

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