PietSmietTV ist (jetzt?) auch Rundfunk

Deutsches Rundfunkrecht meets Internet und Gamer

Onlinevideos von Leuten, die Games wie Minecraft zocken, sind Rundfunkangebote. Das macht sie zulassungspflichtig. So lautet zumindest der Standpunkt der „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ der deutschen Medienanstalten. Was das für PietSmietTV und für andere Stream-Anbieter bedeutet.

Deutschland bekommt es in den letzten Jahren mit einer neuen Art von Stars zu tun. Auf Kanälen wie Youtube und Twitch werden einzelne „Let’s Player“ und andere Webvideokünstler mit ihren Formaten immer bekannter. „Let’s Player“ sind Computerspieler, die andere beim eigenen Spielen live zuschauen lassen und das kommentieren.

Viele von ihnen verdienen sich inzwischen ihren Lebensunterhalt damit – und teilweise auch deutlich mehr. Für manche aber bringt der eigene Erfolg auch ein neues Problem mit sich. PietSmiet zum Beispiel. Die haben gerade Ärger wegen ihres Twitchkanals PietSmietTV. Denn für die Medienanstalten gelten sie damit als Rundfunkangebot.

Dauersendung PietSmietTV

Das Motto des Kanals schildern sie in einer Unterschrift selbst mit:“Scheiß auf Fernsehen, guck PietSmietTV!“. 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche wird dort Programm geboten.

Fans können also jederzeit einschalten, um verschiedenste Beiträge zu sehen. Gezeigt werden unterschiedliche Games, aber auch videospielferne Inhalte. Klarer Dauerbrenner aber ist Minecraft.

Die Infrastruktur für den Livekanal liefert die Plattform Twitch. Die Regelmäßigkeit und der Livecharakter zeichnen PietSmietTV aus. Damit rückt der Kanal in die Nähe klassischer Fernsehangebote.

Genau diese Livesendungen fallen, wenn man gewisse Kriterien hinzuzieht, unter den Begriff des Rundfunks. – Christian Solmecke, Medienrechtsanwalt

Vom Privatkanal zur Firma

PietSmiet startete 2007 als privater Youtube-Kanal von Peter Georg Smits. Zehn Jahre später handelt es sich um eine plattformübergreifende Firma. Das Unternehmen sitzt in Köln und ist gut in der Branche vernetzt. Zum Hauptkanal auf Youtube gehören mehrere Nebenangebote, darunter auch PietSmietTV.

Rundfunkrecht im Netz

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten beschloss am 21. März 2017 in Berlin, dass es sich bei PietSmietTV um ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot handelt. Ohne eine entsprechende Lizenz wird das Angebot aus dem Verkehr gezogen. Bis zum 30. April haben PietSmiet noch Zeit, die Dokumente für eine entsprechende Zulassung einzureichen. Zusätzlich können bis zu 10.000 Euro Gebühren für die Rundfunklizenz anfallen.

PietSmiet war geradezu prädestiniert unter das deutsche Rundfunkgesetz zu fallen. – Christian Solmecke

Was die Zulassungspflicht für PietSmietTV für die restliche deutsche Webvideolandschaft bedeutet, diskutiert detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit dem Medienrechtsanwalt Christian Solmecke.

Eine Lizenz kostet bis 2.500 Euro für kleine Kanäle. Das sind machbare Beträge für Leute, die das professionell betreiben. Schade für alle, die das hobbymäßig machen. Für die dürfte das Livestreamen bald zu Ende sein.Christian Solmecke 

Redaktion: Alexander Goll

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