In Deutschland passiert Sterbehilfe meistens in einer rechtlichen Grauzone. Ein Arzt, der einer depressiven Frau geholfen hat zu sterben, steht jetzt vor Gericht. Der Podcast „Justitias Wille — Leben in der Waagschale“ untersucht den Fall.
Aktive Sterbehilfe — also zum Beispiel, jemandem ein tödliches Mittel zu geben — das ist in Deutschland verboten. Anders sieht es beim assistierten Suizid aus. Hier besorgt zum Beispiel eine Ärztin oder ein Arzt das Mittel und die Person, die sterben möchte, nimmt es eigenständig ein. Diese Form der Sterbehilfe befindet sich seit 2020 in einer rechtlichen Grauzone. Und so gibt es immer wieder Fälle, in denen nicht klar ist, was eigentlich erlaubt ist und was nicht — und wie man das herausfindet.
Dr. Christoph Turowski, der von der Boulevardpresse auch „Doktor Tod“ genannt wird, hat einer Frau geholfen, ihr ihren Sterbewunsch zu erfüllen. Er ist sich 2021 sicher, das Richtige getan zu haben. Nicht das erste Mal hilft er sehr kranken Menschen, die sterben möchten. Aber jetzt steht er vor Gericht. Die Frau, der Dr. Turowski beim Sterben geholfen hat, war schwer depressiv. Und laut der Staatsanwaltschaft habe der Wunsch zu sterben deshalb nicht auf ihrem freien Willen beruht. Er hätte ihr also nicht helfen dürfen. Hat Dr. Turowski einer verzweifelten Frau rechtmäßig zum Suizid verholfen? Oder hat er sie — rechtlich gesehen — getötet?
Seit dem 20. Februar 2024 wird der Fall vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Um herauszufinden, was damals passiert ist und wie wir eigentlich als Gesellschaft mit denjenigen umgehen, die nicht mehr leben möchten, begleiten die Journalistinnen Laura Wohlers und Paulina Krasa den Gerichtsprozess. Außerdem sprechen sie mit Ärztinnen und Ärzten, mit Sterbewilligen und Angehörigen sowie dem Angeklagten Dr. Turowski.
Neue Folgen von „Justitias Wille — Leben in der Waagschale“ erscheinen seit dem 21. Februar nach jedem Prozesstag zweimal wöchentlich. Der Podcast ist eine Co-Produktion der Partner in Crime und Studio Bummens.
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