E-Roller: Auf Los geht’s Los
In vielen Ländern sind sie schon lange zugelassen, Deutschland hinkt hinterher. Genauer gesagt warten alle auf eine Verordnung aus dem Verkehrsministerium, die die E-Roller zulässt. Bis dahin ist die Benutzung eines E-Rollers im Straßenverkehr strafbar. Aber auch danach sollen Einschränkungen gelten, zum Beispiel ein Mindestalter und Höchstgeschwindigkeiten auf Gehwegen von 12 km/h. Heute wird im Verkehrsausschuss des Bundesrats über die Verordnung beraten, eine Abstimmung ist für den 17. Mai angesetzt.
Wenn das dann kommt, wird alles ganz schnell gehen. Die Verkäufer stehen in den Startlöchern, aber auch die Leihanbieter. – Jürgen Kuri von heise online
Kopfzerbrechen bereiten manchen auch die Leihanbieter, ähnlich wie bei Fahrrädern. Erst jetzt ist oBike die Entsorgung von kaputten Fahrrädern in München angegangen. Bis zuletzt lagen dort bis zu 6.000 unbenutzbare Leihräder wahlweise in Parks, im Wasser oder hingen sogar in Bäumen.
Das wird mit einem E-Roller nicht passieren, der ist dafür zu teuer, da kümmert man sich drum. – Jürgen Kuri
Ist das Verkehrsmittel der Zukunft 12 km/h schnell?
Viele halten den E-Roller für eine interessante Mischung aus Auto und Fahrrad. Laut Jürgen Kuri von heise online macht ein weiteres Verkehrsmittel aber noch keinen Verkehr der Zukunft. Was dafür notwendig wäre, erklärt er im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Nico van Capelle.