Wer nicht fragt, bleibt dumm | Bundesverfassungsgericht twittert

Mit Vorsicht zu genießen

Als eines der letzten Staatsorgane entdeckt auch das Bundesverfassungsgericht die sozialen Medien für sich – so auch Twitter. Wie es zu der ungewöhnlichen Entscheidung kam, erzählt Arne Semsrott von FragDenStaat.de.

Bundesverfassungsgericht im Social Web

Staatsorgane in den sozialen Medien sind immer eine diskutable Angelegenheit. Wie ist die richtige Ansprache bei Twitter und Facebook? Nimmt die Organisation nicht zu viel Raum ein? Das Bundesverfassungsgericht musste 2015 diese Überlegungen hinten anstellen. Damals gab es einen erfolgreichen Twitter-Account, der Nachrichten über das hohe Gericht teilte. Somit war die höchste deutsche Gesetzesinstanz nahezu dazu gedrängt zu Twitter zu gehen.

Einige Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten Bedenken davor, dass der inoffizielle Account falsche Informationen verbreiten könnte. Daher wurde mit dem gesamten Plenum und allen Richtern entschieden einen eigenen Twitter Account zu betreiben. – Arne Semsrott, fragdenstaat.de

Kampf um die Informationshoheit

Nach einer Anfrage von FragDenStaat.de auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes hat das höchste Gericht den Account „@BVerfG“ bestätigt. Außerdem ist jetzt auch klar, warum man sich in Karlsruhe für Twitter entschieden hat. Denn die Verfassungsrichter wollten selbst entscheiden, welche Informationen von ihnen veröffentlicht werden.

Zuletzt konnte die Falschmeldung über das NPD-Verbot über den Twitter-Account des Bundesverfassungsgerichts schnell richtiggestellt werden. Das scheint die Richter in Karlsruhe auf den Geschmack gebracht zu haben, denn mittlerweile sind sie auch auf YouTube zu finden. Der Twitter-Account „@BVerfG“ hat 15.000 Follower, der inoffizielle hatte schon 50.000.

Über den Twitter-Account des Bundesverfassungsgerichts hat detektor.fm-Moderatorin Marie Landes mit Arne Semsrott von „Frag den Staat“ gesprochen.

Im Gegensatz zu manchen anderen offiziellen Stellen sind die Tweeds des Bundesverfassungsgericht von der Ansprache her recht staatstragend.Arne Semsroth 

Redaktion: Joel Lander

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