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Hass im Internet: Was bringt das NetzDG?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Gewalt im Netz eindämmen. Anfang Mai hat der Bundestag eine Reform des Gesetzes beschlossen. Was bringen diese Anpassungen?

Hilft das NetzDG gegen Hate Speech?

Seit Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, in Kraft. Das Gesetz regelt, wie soziale Netzwerke mit Hasskriminalität umgehen sollen. In den letzten Jahren ist das Gesetz immer wieder angepasst und aktualisiert worden. Eine größere Reform des NetzDG hat der Bundestag Anfang Mai beschlossen.

Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer einfacher strafbare Inhalte melden können. Außerdem werden die Plattformen verpflichtet, die regelmäßig vorzulegenden Transparenzberichte zu vereinheitlichen, um interne Veränderungen leichter sichtbar zu machen. Auch Forscherinnen und Forscher sollen für wissenschaftliche Untersuchungen umfangreichere Auskünfte zur Löschung von Inhalten erhalten.

Wenn wir weiterhin mit zweierlei Maß messen, wenn es um die analoge und die Online-Welt geht, dann wird keine nachhaltige Entwicklung im Internet stattfinden.

Josephine Ballon, Head of Legal bei „Hate Aid“

Foto: Hate Aid

Hate Speech vs. Free Speech

Kritikerinnen und Kritiker werfen dem NetzDG vor, ein Mittel zur Zensur zu sein. Durch das intransparente Vorgehen der Plattformbetreiber bleibt oft unklar, ob gegen Hasskriminalität vorgegangen wird. Oft fehlt es sozialen Netzwerke an notwendigen Strukturen, um Inhalte individuell zu bewerten und wenn nötig zu ahnden.

Das kann zu Overblocking führen, also dazu, dass gemeldete Inhalte ohne ausführliche Überprüfung gelöscht werden, um Bußgelder durch das NetzDG zu vermeiden. Was wiederum kritische Stimmen befeuert, die darin eine Zensurstruktur erkennen. Wie kann also die Zukunft einer digitalen Gesellschaft aussehen, die sowohl den Schutz Betroffener gewährleistet, als auch frei von Zensur sein will?

Wenn Äußerungen aufstacheln und die Plattformen nichts dagegen machen, kann das nicht nur die Online-Kommunikation verrohen, sondern auch zu Offline-Gewalt führen.

Matthias Kettemann, Senior Researcher am Leibniz-Institut für Medienforschung

Foto: HBI 2020

Über diese Fragen spricht detektor.fm-Moderatorin Amelie Berboth mit Matthias Kettemann. Er befasst sich am Leibnitz-Institut für Medienforschung mit Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen. Was Betroffene von Gewalt im Netz tun können und inwieweit das NetzDG dabei eine sinnvolle Hilfe sein kann, das erklärt Josephine Ballon. Sie ist Rechtsanwältin und arbeitet für die Beratungsstelle „Hate Aid“.

Solltest du von Gewalt im Netz betroffen sein, kannst du dich über das Meldeformular oder direkt telefonisch unter 030 / 252 088 38 an „Hate Aid“ wenden.