Antritt | Neue Regeln der Straßenverkehrsordnung

„Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht!“

Für Radfahrer gelten bald im Straßenverkehr neue Regeln. Das betrifft unter anderem Kinder auf Gehwegen und Radwege außerhalb von Ortschaften. Darauf haben sich Bundesregierung und Bundesrat geeinigt.

Antritt wird präsentiert von ROSE – die Bike-Experten


„Antritt“ präsentiert von ROSE – die Bike-Experten

Neue Regeln für Radfahrer

Eltern dürfen ihre radelnden Kinder auf dem Gehweg künftig auch legal begleiten, für Fahrradstreifen gelten neue Genehmigungsvorschriften und außerhalb von Ortschaften soll es eine Radweg-Benutzungspflicht geben. Bundesregierung und Bundesrat haben sich nach jahrelangen Verhandlungen und Abstimmungen auf neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Die letzten Änderungen sind erst vor wenigen Tagen vom Bundesrat gekommen und stoßen bei einigen Verbänden und Organisationen auf Kritik.

Überarbeitete Straßenverkehrsordnung

Für den ADFC, den Allgemeinen Deutschen Fahrradclub, sind die Änderungen und Regeln teilweise sinnvoll und teilweise widersprüchlich. So begrüßt der ADFC zumindest grundsätzlich die Anpassung der Gesetze an die Realität bei Kindern und Eltern auf dem Gehweg. Die strengeren Regeln für die Benutzung von Fahrradwegen außerhalb von Ortschaften sorgen zumindest für Skepsis. Dieser neue Aspekt der Straßenverkehrsordnung betrifft beispielsweise schnelle Sportler auf dem Rad, vor allem Rennradfahrer. Hier gibt es ja seit jeher Kritik an der Idee einer Radwegebenutzungspflicht.

Was die Fahrradlobbyisten an den neuen Regeln konkret auszusetzen haben, hat uns Roland Huhn im Gespräch erklärt. Er ist Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs.

Kinder bis 8 Jahre mussten bisher auf dem Gehweg fahren und die Eltern auf der Straße.Roland Huhn 

Der passende Podcast mit der gesamten Ausgabe bietet den idealen Soundtrack für das Rad. Antritt ist auch bei Facebook.

 

Redaktion