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Asylbewerberleistungsgesetz | Kein Recht auf Gesundheit?

Ein Besuch beim Arzt? Bitte nur im Notfall!

Egal ob Grippe oder Zahnschmerzen – wer krank ist, der geht zum Arzt. Doch für Asylbewerber und Flüchtlinge ist das gar nicht so einfach. Laut Asylbewerberleistungsgesetz haben sie erst in aktuen Notfällen einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.

Eine unbehandelte Mandelentzündung kann das Herz schädigen. Ein schwarz verfärbter Leberfleck ist ein mögliches Anzeichen von Hautkrebs. Stets wird uns gepredigt: eine Untersuchung sollte man besser nicht auf die lange Bank schieben. Denn hinter dem andauernden Husten verbirgt sich vielleicht eine schwerwiegende Krankheit.

Für Asylbewerber und Flüchtlinge aber ist es in Deutschland gar nicht so einfach, einen Arzttermin zu bekommen. Laut Asylbewerberleistungsgesetz haben sie und ihre Familien erst in Notfällen, bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen ein Recht auf eine medizinische Behandlung. Also erst dann, wenn aus der Erkältung bereits eine gefährliche Lungenentzündung geworden ist.

Mit Antrag zum Arzt

Trotz Notfallregelung soll es schon vorgekommen sein, dass die Behandlung chronischer Krankheiten wie Diabetes oder lebensnotwendige Operationen verweigert wurden. Größte Hürde für den Besuch beim Arzt soll dabei vor allem die Bürokratie sein. Diese hat einen kleinen Jungen aus einem bayrischen Flüchtlingsheim sogar fast das Leben gekostet. Er war an Meningokokken erkrankt. Kinder aus Deutschland können gegen die Bakterien einfach geimpft werden.

Da Flüchtlinge, ebenso wie Asylbewerber und ihre Familie nicht krankenversichert sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Hierfür müssen sie einen Antrag stellen. Wird dieser bewilligt, dürfen Asylbewerber zum Arzt gehen. Scheitert der Antrag und suchen sie trotzdem eine Praxis auf, müssen sie die Behandlung selber zahlen.

Das Bremer Modell

Dass es einfachere und vor allem schnellere Wege für Asylbewerber gibt, zeigen Hamburg und Bremen. Hier erhalten alle Asylbewerber eine Gesundheitskarte. Mit ihr können sie direkt zum Arzt gehen und ersparen sich den umständlichen Weg über das Sozialamt. Die Gesundheitskarte vergrößert zwar nicht die Chance auf eine Behandlung, verringert aber zumindest die Bürokratie. Trotzdem zieren sich andere Bundesländer, ähnliche Regelungen in ganz Deutschland einzuführen.

Was getan werden muss, damit Asylbewerber und ihre Familien ein faires Recht auf ärztliche Behandlung bekommen, darüber hat Moderator Alexander Hertel mit Gerhard Trabert gesprochen. Er ist Vorsitzender des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland.

Gerhard Trabert - ist Vorsitzender des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland. Foto: privat

ist Vorsitzender des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland. Foto: privat
Wir müssen zu den Menschen in die Asylunterkünften mit einem Gesundheitsversorgungsangebot hingehen. Denn viele sind einfach durch die Flucht, durch die Traumatisierung, durch all das, was sie erlebt haben so sehr verunsichert, dass sie erst ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn es gar nicht mehr geht.Gerhard Trabert
Asyöbewerberleistungsgesetz | Kein Recht auf Gesundheit? 07:32

Redaktion: Marie-Kristin Landes

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