Bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz

Rheinau bedingungslos glücklich?

In Rheinau, einer kleinen Gemeinde bei Zürich, soll das bedingungslose Grundeinkommen getestet werden. 2000 Euro sollen jedem über 25 Jahren zustehen.

Geld für (fast) jeden

„Sie erhalten monatlich 2500 Franken. Ohne Gegenleistung.“ Eine solche Nachricht könnten die Einwohner der Schweizer Gemeinde Rheinau bald erhalten. Der 1300-Seelen-Ort testet ein bedingungsloses Grundeinkommen. Ein Jahr lang sollen alle Bürger die Zahlung erhalten. Zwei Bedingungen gibt es aber doch. Die Rheinauer müssen seit dem 5. Juni 2018 im Ort leben und über 25 Jahre alt sein. Ein massiver Anstieg der Einwohnerzahl ist also nicht zu erwarten.

Die Gemeinde selbst ist von dem Projekt begeistert. Ob es allerdings überhaupt zu einer Auszahlung der umgerechnet 2000 Euro kommt, ist noch nicht sicher. Zunächst sollen sich die Bürger über das Vorhaben informieren. Danach kann jeder Berechtigte selbst entscheiden, ob er das Geld annimmt oder nicht.

Alle sprechen immer von Politikverdrossenheit. Und hier gibt es eine Möglichkeit, Politik eins zu eins mitzuerleben und mitzubestimmen. Der Gemeinderat findet das eine sehr spannende Idee und unterstützt deshalb das Projekt. – Andreas Jenni, Gemeindepräsident Rheinau

Bedingungsloses Grundeinkommen light

Das Vorhaben ist allerdings nur eine abgespeckte Version des Grundeinkommens. Sowohl die Begrenzung auf ein Jahr, als auch der fehlende gesetzliche Rahmen erschwert den Vergleich mit ähnlichen Projekten wie in Finnland. Dennoch wird der Versuch von verschiedenen Universitäten aus der Schweiz und aus Deutschland wissenschaftlich betreut. Ob ein bedingungsloses Grundeinkommen Rheinau zur glücklichsten Gemeinde der Schweiz machen kann, wird also wohl frühestens in einem Jahr feststehen.

Warum das Projekt bedingungsloses Grundeinkommen ausgerechnet in Rheinau durchgeführt wird, hat detektor.fm-Moderatorin Carina Fron mit dem Gemeindepräsidenten Andreas Jenni besprochen.

Die Teilnahme ist völlig freiwillig. Es gibt keinen Beschluss der Gemeinde, der jemanden verpflichtet oder abhalten kann, daran teilzunehmen.Andreas Jenni 

Redaktion: Patrick Ehrenberg

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