Beginn des NSU-Verfahrens: Zu umfangreich, um voranzukommen?

Rund 80 Nebenkläger, knapp 500 Seiten Anklageschrift – am OLG München hat der Prozess gegen Beate Zschäpe begonnen. Blockiert sich die Verhandlung vor lauter Anträgen und Einwendungen vielleicht von Beginn an selbst?

Am Morgen hat am Oberlandesgericht München der Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) begonnen. Vor Gericht steht allen voran Beate Zschäpe. Ihr wird eine Mittäterschaft an den Morden des NSU vorgeworfen.

Das Gerichtsverfahren ist in seinem Umfang riesig: Allein die Anklageschrift in dem Verfahren ist 488 Seiten lang. Von 1.000 Aktenordnern Ermittlungsmaterial ist die Rede. Und neben der Staatsanwaltschaft sitzen rund 80 Nebenkläger mit insgesamt etwa 60 Anwälten mit im Gericht.

Nach 20 Minuten hat am Morgen ein Verteidiger von Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter gestellt. Von solchen Anträgen und Einwendungen könnten durchaus noch mehr kommen – und das von vielen Anwälten. Kann ein so großes Gerichtsverfahren überhaupt effizient über die Bühne gehen?

Über diese Fragen haben wir mit Udo Vetter gesprochen. Er schreibt den lawblog und ist Fachanwalt für Strafrecht.