Bundesverfassungsgericht stärkt Adoptionsrecht von Homosexuellen

Bei Ehepaaren darf die Frau oder der Mann das Adoptivkind des Partners adoptieren. Das war homosexuellen Paaren in eingetragenen Partnerschaften bislang nicht erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat heute darüber geurteilt.

Alexander Vogt. 

Ich adoptiere ein Kind, lerne jemanden kennen, heirate diese Person und darf sein Kind adoptieren – in der Ehe ist das erlaubt, bei homosexuellen Paaren in eingetragenen Partnerschaften bislang nicht – ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Ja, hat heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Die sogenannte „Sukzessivadoption“ muss auch Homosexuellen offen stehen. Ein Argument gegen die „Zweitadoption“ war, dass Kinder so „durchgereicht“ werden könnten.

Über das Urteil haben wir mit Alexander Vogt gesprochen. Er ist Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union.