Embryonenspende in Deutschland: Ethikrat gibt Empfehlungen ab

Adoption vor der Geburt

Die Embryonenspende ist in Deutschland zwar erlaubt, jedoch nicht gesetzlich geregelt. Dieser Zustand muss dringend geändert werden, findet der Deutsche Ethikrat. Denn es stellen sich etliche Fragen. In einer Stellungnahme wird die Bundesregierung nun aufgefordert, endlich eindeutige Regeln für das Verfahren festzulegen. Ein Überblick.

Embryonen einfach wegschmeißen?

Die Embryonenspende als solche ist nicht neu. Das Embryonenschutzgesetz wurde dafür schon 1991 verabschiedet. Es soll die In-Vitro-Befruchtung regeln. Und es verbietet ausdrücklich die Erzeugung eines menschlichen Embryos – außer er wird der Frau, von der die Eizelle stammt, wieder eingesetzt.

Da diese künstliche Befruchtung nicht immer klappt, können bis zu drei befruchtete Eizellen erzeugt und eingesetzt werden. Es kann aber passieren, dass hierbei Embryonen quasi übrig bleiben. Zum Beispiel, wenn die Schwangerschaft schon vorher klappt oder die Behandlung abgebrochen wird. Was soll man mit diesen Embryonen tun?

Eine Möglichkeit wäre, sie einfach zu entsorgen. Eine andere,  sie einem anderen Paar zu geben, das selbst keine Kinder bekommen kann. Zukunftsmusik? Mitnichten, auch wenn die reinen Zahlen noch überschaubar sind. Die Embryonenspende wurde bis Ende 2015 in Deutschland nur 45 Mal vollzogen. Daraus entstanden bisher neun Kinder. Doch ein Gesetz, welches die Spende regelt, gibt es bisher nicht – und das ist ein Problem.

Warum die Embryonenspende so viele Fragezeichen aufwirft

Der deutsche Ethikrat hat jetzt Stellung dazu bezogen. Embryospenden sollen demnach weiterhin erlaubt sein, doch der Staat solle die Aufsicht übernehmen. Viele Aspekte einer solchen Spende sind nämlich noch unklar, beispielsweise die Elternschaft. Ab wann gelten die Empfänger eines Embryos als Eltern? Kann man eine Spende widerrufen und das Kind doch selbst großziehen? Solche Fragen benötigen dringend gesetzliche Regelungen.

Nach Auffassung des Deutschen Ethikrates sollten die Elternrechte und -pflichten vollständig vom Spender- auf das Empfängerpaar übergehen in dem Moment, in dem der Embryo transferiert wird. Nicht erst mit der Geburt oder nachträglichen Anerkennungen. – Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates

Auch im Ethikrat ist man sich zu all den offenen Punkten nicht einig – und die Liste ist lang. Beispielsweise bei der Frage, wer Embryonen überhaupt adoptieren darf. Eine Mehrheit möchte es nur Paaren erlauben, die verheiratet oder verpartnert sind. Das würde es auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, eine Embryospende anzunehmen. Eine Minderheit spricht sich jedoch auch dafür aus, eine solche Spende nur Verheirateten zugänglich zu machen – unverheiratete Paare, Alleinerziehende oder Homosexuelle wären somit ausgeschlossen.

Und auch die Frage, ob und wenn ja wann die Kinder Anspruch darauf haben sollten, etwas über die Spender zu erfahren, bedarf einer Regelgung.

Wie ein entsprechendes Gesetz aussehen könnte, muss nun im Detail die Bundesregierung ausarbeiten – der Ethikrat kann nur Empfehlungen aussprechen.

Über die Forderungen des Deutschen Ethikrates und die offenen Fragen zur Embryonenspende hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates Christiane Woopen gesprochen.

Dem Deutschen Ethikrat war es wichtig, dass es eine zentrale, unter staatlicher Aufsicht stehende Stelle gibt, die diese Zuordnung von Spender- und Empfängereltern vornimmt, also einen klaren, kriterienausgewießenen Prozess etabliert, der auch transparent ist, der dokumentiert wird.Christiane Woopen 

Redaktion: Christopher van der Meyden

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