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Philipp Ruch vom „Zentrum für Politische Schönheit“ wehrt sich gegen die Ermittlungen. Foto: 360b | shutterstock.com
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Ermittlungen gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“

„Eine Künstlervereinigung ist keine Mafia“

Das Künstlerkollektiv „Zentrum für Politische Schönheit“ ist Gegenstand eines fragwürdigen Ermittlungsverfahrens. Thüringische Behörden fußen ihre Untersuchungen auf einen Paragrafen, der sonst für Schwerkriminelle genutzt wird.

„Zentrum für Politische Schönheit“ im Visier

Eigentlich hat alles mit Björn Höcke begonnen: Als der AfD-Politiker das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ bezeichnet, reagiert ein Künstlerkollektiv darauf. Das „Zentrum für Politische Schönheit“ erstellt eine Replika. Und pflanzt sie direkt vor Höckes Haus.

Es hagelt zivilrechtliche Klagen, doch die können die Künstler allesamt für sich gewinnen. Ein Strafverfahren wegen der Mahnmal-Replika stellt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Ende 2018 wieder ein.

Ermittelt wird aber trotzdem noch, und zwar seit 16 Monaten. Diesmal geht es gegen die Künstlergruppe an sich. Die Staatsanwaltschaft Gera sucht laut Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs Hinweise auf die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Ein Vorwurf, den das Künstlerkollektiv in etwa gleichsetzt mit gut organisierten Drogenringen. Wie die Untersuchung in diesem Falle begründet wird, ist derzeit noch nicht ganz eindeutig.

Ich glaube, es geht weniger um ein Exempel, sondern um Abhör- und Aushorchmaßnahmen. – Hartmut Wächtler, Rechtsanwalt für Strafrecht

Die Künstler des Kollektivs wurden von den Ermittlungen überrascht. Denn die Ermittler haben sie über das Verfahren nicht informiert.

Angriff auf die Freiheit der Kunst?

Die Sache ist erst ans Tageslicht gekommen, weil ein Linken-Abgeordneter im Thüringer Landtag wissen wollte, welche Verfahren unter anderem nach Paragraf 129 überhaupt laufen. Die Ermittler haben dadurch weitreichende Befugnisse. Sie können überwachen, abhören, in manchen Fällen sogar Räume verwanzen. Das „Zentrum für Politische Schönheit“ sieht sich in der Freiheit der Kunst angegriffen. Auf der eigenen Homepage geht es nur noch um das Ermittlungsverfahren. Auf Anfrage mehrerer Medien schweigt die Staatsanwaltschaft bisher.

Warum die Anwendung von Paragraf 129 bei einer Künstlergruppe bisher einmalig ist und wofür der Paragraf eigentlich gedacht ist, beantwortet Rechtsanwalt Hartmut Wächtler im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer.

Hartmut Wächtler - ist Anwalt für Strafrecht.

ist Anwalt für Strafrecht.
Das Verfahren wird sicher irgendwann eingestellt werden, weil es ja offensichtlich unsinnig ist.Hartmut Wächtler
Ermittlungen gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ 06:47

Redaktion: Sebastian Blum

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