Freimaurer-Urteil

Wann ist ein Verein gemeinnützig?

Nur Männer begrüßen die Freimaurer als Mitglieder in ihren Logen. Frauen in ihren Reihen lehnen sie ab. Das sei unvereinbar mit dem Anspruch auf Gemeinnützigkeit, hat der Bundesfinanzhof nun entschieden. Was bedeutet das Urteil für andere Vereine?

Freimaurer entmystifiziert

Um die Freimaurer ranken sich allerhand Verschwörungstheorien. Mit dem Mythos der Gemeinnützigkeit hat der Bundesfinanzhof nun aufgeräumt. Das Gericht wies die Klage einer Freimaurerloge aus Nordrhein-Westfalen zurück, die als Verein anerkannt werden wollte. Gemeinnützige Vereine und Verbände genießen in Deutschland steuerliche und somit finanzielle Vorteile. Im Urteil erklärt der Bundesfinanzhof: „Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig.“

So organisiert Mann sich

Freimaurer sind in sogenannten Logen organisiert, die sich in Großlogen und deren regionale Ableger aufteilen. In Deutschland geht man von 500 traditionellen Logen mit über 15.000 Mitgliedern aus. Das Traditionelle an diesen Freimaurerlogen, worauf sich auch das Urteil bezieht, ist die Geschlechtertrennung. „Eine auf vaterländischer und christlicher Grundlage beruhende Vereinigung wahrheitsliebender, ehrenhafter Männer“, so versteht sich die Freimaurerloge in dem aktuellen Fall laut eigener Satzung.

Urteil mit Folgen

Diese Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung ist auch in anderen Vereinen wiederzufinden. Auch ihr Status ist nun fraglich. Das Gericht verweist dabei auf Schützenvereine sowie Männer- und Frauenchöre. Gibt es keine sachlichen Gründe, warum Männer oder Frauen von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, könnten die Vereine ihre Gemeinnützigkeit verlieren  und damit die steuerlichen Vorteile. Viele Vereine, die darauf jedoch angewiesen sind, könnten durch dieses Urteil in ihrer Existenz bedroht sein.

Es wird natürlich schon einen Einschnitt geben. Ob das ein großes Vereinssterben nach sich zieht, das glaube ich aber nicht. – Johannes Fein, Anwalt für Vereinsrecht

Schützenvereine argumentieren, dass sie mit ihrem Vereinsleben traditionell in die Gesellschaft hineinwirken. Doch Vereinstraditionen, die von Grund auf diskriminierend sind, können nicht gemeinnützig sein, erklärt Fein.

Ob nach der Freimaurerloge jetzt auch Schützen- und Gesangsvereine ihre Gemeinnützigkeit verlieren und welche Auswirkungen das auf das Vereinswesen an sich haben könnte, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Isi Woop mit dem Rechtsanwalt Johannes Fein gesprochen.

Da fällt’s doch sehr schwer zu sagen, warum eine Frau nicht in einem Schützenverein sein kann. Nur aufgrund ihres Geschlechts? Also da sind sachliche Gründe sehr schwer zu finden.Johannes Fein 

Redaktion: Ferdinand Moeck

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