Schuldig aber frei: fünf Jahre Haft für KZ-Wächter Demjanjuk

66 Jahre ist John Demjanjuk ungestraft durchs Leben gegangen. Jetzt wurde er für seine Kriegsverbrechen verurteilt – müssen nun einige NS-Urteile neu aufgerollt werden?

Der ehemalige KZ-Wächter John Demjanjuk ist heute zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. In seiner Funktion als Wachmann im ostpolnischen Konzentrationslager Sobibor habe er geholfen, 28.000 Menschen in die Gaskammern zu treiben – und sich damit des tausendfachen Mordes schuldig gemacht.

Der Angeklagte ist freizulassen.
(Richter Arlt bei der Urteilsverkündung)

Mit fünf Jahren blieb das Strafmaß unter den durch die Anklage geforderten sechs Jahren. Und weil Demjanjuk bereits zwei Jahre im Gefängnis verbracht habe, sei es wegen seines hohen Alters unverhältnismäßig, ihn weiter hier zu behalten. Außerdem bestünde keine Gefahr mehr, dass Demjanjuk sich dem Prozess entziehe, und als Staatenloser könne er Deutschland auch nicht einfach so verlassen.

Thomas Will  

Demjanjuk ist damit schuldig, aber frei. Sein Anwalt erklärte, er werde wohl noch diese Nacht in der JVA verbringen – wo er danach unterkommen könne, sei unklar. Ob John Demjanjuk tatsächlich, wie oft behauptet, der letzte Kriegsverbrecher bleiben wird, der sich in einem großen Prozess für seine Taten verantworten muss, wird die Zeit zeigen. Unser Interviewpartner jedenfalls hat daran Zweifel. Vielleicht, so meint er, müssten sogar einige der bisherigen Verfahren neu aufgerollt werden:

Über das heutige Urteil und zukünftige Verhandlungen sprechen wir mit Staatsanwalt Thomas Will , dem stellvertretenden Leiter der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, wo das Urteil mit vorbereitet wurde.

Redaktion