Gericht weist Klage im Fall „Estonia“ ab

Die Schuldfrage bleibt ungeklärt

Vor knapp 25 Jahren ist die schwedische Autofähre „Estonia“ gesunken. Von knapp 1 000 Menschen an Bord sind 852 ertrunken. Seitdem fordern Überlebende und Angehörige der Verstorbenen Schadensersatz und mehr Aufklärung. Im französischen Nanterre hat nun ein Gericht entschieden.

Das Unglück der „Estonia“

In der Nacht vom 28. September 1994 hat sich in der Ostsee eines der größten europäischen Schiffsunglücke ereignet. Die schwedische Autofähre „Estonia“ ist auf ihrem Weg von Tallinn nach Stockholm gekentert. Von den 989 Personen an Bord sind insgesamt 852 Menschen ertrunken oder im kalten Wasser erfroren.

Experten sind sich einig, dass das Schiff aufgrund eines Konstruktionsfehlers an der Bugklappe gesunken ist. Die Fähre war nicht für die einwirkenden Kräfte ausgelegt.

Auf der Reise ist durch strukturelle Überlastung das Bugvisier abgerissen. Das hat die Rampe aufgezogen. Das Fahrzeugdeck ist geflutet worden und über die Lüftung ist das Schiff dann versunken. – Stefan Krüger, Technische Universität Hamburg

Bis heute befindet sich das Schiffswrack unter Wasser. Die schwedische Regierung verhindert eine Bergung und hat bereits 1998 alle Ermittlungen in Bezug auf die Schuldfrage eingestellt.

Der Prozess

Seit vielen Jahren fordern Überlebende und Angehörige der Verstorbenen deshalb mehr Aufklärung. Im April hat in Frankreich ein weiterer Prozess begonnen. Verklagt wird die französische Prüfungsstelle Bureau Veritas und der Papenburger Schiffbauer Meyer Werft. Die Kläger fordern mehr als 40 Millionen Euro Schadensersatz.

Heute hat das Gericht der französischen Stadt Nanterre die Klagen abgewiesen. Weder die Meyer Werft noch die Prüfungsstelle müssen Schadenersatz zahlen. Somit bleibt die Schuldfrage nach wie vor ungeklärt.

Über das dramatische Schiffsunglück der „Estonia“ hat detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit Dr.-Ing. Stefan Krüger von der Technischen Universität Hamburg gesprochen. Er hat in Zusammenarbeit mit der TU und der Hamburgischen Schiffsbauversuchsanstalt die Ursache des Unglücks untersucht.

Wir wissen heute ganz genau, dass die Vorschriften damals falsch waren. Die Bauwerft hat das nach dem damaligen Stand der Technik und nach den Vorschriften gebaut und damit sind sie im Prinzip aus der juristischen Haftung raus.Stefan Krüger 

Redaktion: Alina Metz