Hartz IV: Regelsatz verfassungskonform & keine Klagen für 20 Cent!

Der Hartz-IV-Regelsatz ist rechtens. Und für 20 Cent lohnt es sich nicht zu klagen. Das Bundessozialgericht in Kassel schafft Klarheit. Nur wie viel? Eine Einschätzung.

Thomas Ottersbach 

Wieviel braucht ein Mensch zum Leben? Darüber hat man heute am Bundessozialgericht in Kassel entschieden – zumindest in einem ersten Schritt.

Im Moment liegt der Hartz-IV-Regelsatz bei 374 Euro im Monat. Eine arbeitslose Frau aus Mannheim hatte dagegen geklagt und war am Landessozialgericht Baden-Württemberg gescheitert. Jetzt ging sie in Kassel in Revision. Sie hatte die Berechnung als „freihändig geschätzt“ kritisiert.

„Man wird immer ein wenig schätzen müssen.“

Eine weitere Klage nahmen die Richter in Kassel erst gar nicht an. Dabei ging es um gerade einmal 20 Cent. Der Fall ist jedoch beispielhaft für die Hartz-IV-Klageflut. An den Gerichten trudeln nämlich immer häufiger Klagen ein. Die Kläger fühlen sich benachteiligt und fordern mehr Leistungen. Das Sozialgericht Berlin hatte zum Beispiel entschieden, dass die Hartz-IV-Leistungen zu niedrig sind. Der Fall beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Ein Streit, der das fortsetzt, was durch das erste Bundesverfassungsgerichtsurteil angelegt wurde. – Thomas Ottersbach

Welche Signale gehen von den heutigen Entscheidungen aus Kassel aus? Dazu eine Einschätzung von Thomas Ottersbach. Er spricht für den Bund Deutscher Sozialrichter: