Grams‘ Sprechstunde | Carearbeit

Familienangehörige pflegen

Wer Angehörige selbst zu Hause pflegt, muss vieles beachten – und sich gleichzeitig mit rechtlichen Dingen rumschlagen. Geht das nicht auch einfacher?

Etwa 3,4 Millionen Menschen sind pflegebedürftig in Deutschland. Der Großteil – etwa zwei Drittel – wird zu Hause gepflegt, in den meisten Fällen allein durch Angehörige. Sie kriegen dafür kein Geld und müssen oft nebenbei noch arbeiten gehen. Zeit für die Pflegenden bleibt da kaum.

Hilfe beantragen ist kompliziert

Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt Unterstützung, zum Beispiel durch die Krankenkassen. Zumindest in der Theorie läuft es dann so, dass die betroffene Person in Pflegegrade eingeteilt wird. Fünf Grade gibt es: Ein Gutachter oder eine Gutachterin kommt nach Hause zu der pflegebedürftigen Person und verschafft sich einen Überblick, was die Person kann und was nicht. Anschließend werden Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 verteilt, danach richten sich die Pflegegrade. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.

In der Praxis ist das aber deutlich komplizierter. Es gibt lange Wartezeiten und eine Fülle von Anträgen, die eingereicht werden muss. Oft muss lange mit den Krankenkassen verhandelt werden, was nun wirklich benötigt wird und wo Unterstützung gebraucht wird. Diese Arbeit bleibt oft an den Angehörigen hängen, die später auch die Pflege übernehmen.

Carearbeit muss gelernt werden

Hinzu kommt, dass die Menschen, die diese Carearbeit erledigen, eben keine geschulten Pflegerinnen und Pfleger sind. Wie wäscht man seine Mutter, wie hebt man den Vater aus dem Bett, welche Medikamente müssen wie verteilt werden und wie geht man eigentlich mit einer demenzkranken Person um? All das muss erst gelernt werden – andere machen dafür eine jahrelange Ausbildung. Die Angehörigen sind oft von jetzt auf gleich mit diesen Aufgaben konfrontiert.

Wo die Probleme liegen und wie es ist, einen Angehörigen zu pflegen, will Natalie Grams von Michael wissen. Er verrichtet selbst seit Jahren Carearbeit und pflegt kranke Angehörige.

Redaktion