Grundgesetz-Podcast | Die Judikative

Verbunden und unabhängig zugleich

In Deutschland herrscht Gewaltenteilung: Exekutive, Legislative, Judikative. Wie hat sich das entwickelt & was macht die Rechtsprechung aus? Hajo Schumacher, Pia Lange und Rabea Schloz werfen einen Blick ins Grundgesetz.

In Deutschland gibt es offiziell drei Gewalten. Die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Die Exekutive, die führt das Recht aus. Und die Judikative, die spricht Recht. Diese drei Gewalten sollen sich kontrollieren und garantieren, dass kein Zweig zu viel Macht bekommt. Sie sind gleichzeitig eng miteinander verbunden und ebenso unabhängig.

Für die Judikative als Ganzes ist diese Unabhängigkeit in Artikel 92 des Grundgesetzes festgeschrieben.

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. – Artikel 92 GG

Judikative als dritte Gewalt

Interessant ist hierbei der Begriff „anvertrauen“. Er zeigt, wie wertvoll die Rechtsprechung in Deutschland ist – und genauso, wie schnell sie zerbrechen kann, wenn sie missbraucht wird. Deswegen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes auch direkt geklärt, wer genau dafür zuständig ist. Zum einen die Richter und Richterinnen als Personen (mehr dazu in Folge 69) und die Gerichte als Institutionen.

Welche Gerichte explizit gemeint sind und warum dieser Artikel so wichtig für die Demokratie in Deutschland ist, besprechen der Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Pia Lange ist dieses Mal als Verfassungsexpertin dabei.


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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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Redaktion