Grundgesetz-Podcast | Fortgelten von Recht

Was kann sich rüberretten?

Welches Recht gilt auch in der Bundesrepublik fort, was verliert seine Gültigkeit, was muss neu verabschiedet werden? Damit in der Nachkriegszeit kein Chaos ausbricht, gibt das Grundgesetz Übergangsregeln vor.

Recht gilt auch weiterhin

Als das Grundgesetz entsteht, befindet sich Deutschland im Umbruch. Der Krieg ist vorbei, das Deutsche Reich ist Geschichte. Jetzt soll etwas Neues entstehen, die Bundesrepublik Deutschland.

Das ist ziemlich spannend. Weil man sich eben fragen muss: Wer hat in der Bundesrepublik nun eigentlich das Recht, Normen, die auch weiterhin gelten, zu ändern? – Julian Krüper, Verfassungsjurist

Alles neu machen, das geht aber auch nicht. Zum damaligen Zeitpunkt gibt es über 1 000 Gesetze, niemand kann sie richtig überblicken – das ist heute übrigens nicht anders. Das Recht von Grund auf neu aufzubauen, ist also nicht möglich. Was noch gut ist, kann also auch weiterhin gelten. Aber was ist mit veraltetem Recht, was ist mit Gesetzen, die von den Nationalsozialisten eingeführt wurden? Und was mit jenen, die gegen das Grundgesetz verstoßen?

Chaos vermeiden

Damit kein rechtsfreier Raum und damit auch Chaos ausbricht, hat der Parlamentarische Rat Vorgaben ins Grundgesetz geschrieben. Welches Recht fortgilt und welches seine Gültigkeit verliert, ist in den Artikeln 122 bis 126 der Verfassung geklärt.

Dann sitzt du da und kannst nichts machen, bist den anderen einfach komplett ausgeliefert.

Hajo Schumacher

Foto: Annette Hauschild

detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Hajo Schumacher schauen sich die Artikel mal genauer an. Außerdem werfen sie noch einen Blick in den 121er des Grundgesetzes. Darin werden die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag geregelt. Als juristische Unterstützung gibt es dieses Mal gleich zwei Experten: Konstantin Kuhle ist noch einmal dabei, außerdem beantwortet Julian Krüper die Fragen der beiden Journalisten.


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Redaktion