Grundgesetz-Podcast | Neugliederung des Bundesgebiets

Der Wille der Bürger

Rheinland-Saar? Berlin-Brandenburg oder Hessen-Thüringen? Theoretisch möglich, denn eine Neugliederung der Bundesländer ist nicht ausgeschlossen. Praktisch dürfte sich aber ziemlicher Widerstand regen.

Neugliederung in Deutschland

Eigentlich ist man im Großen und Ganzen wohl ganz zufrieden mit der Aufteilung des Bundesgebiets. Zumindest spielt eine Neugliederung der Bundesländer im Alltag im Grunde keine Rolle. Zwar hat es immer mal den Wunsch gegeben, die Bundesländer neu zusammenzulegen. Und auch heute noch gibt es Verfechter der Idee, die Anzahl der Bundesländer um die Hälfte zu reduzieren. Wer aber eine Deutschlandkarte von vor einigen Jahrzehnten mit einer von heute vergleicht, merkt schnell: passiert ist nichts.

Da kann nicht mal eben einer herkommen und aus der falschen Stimmung heraus – weil da gerade der Falsche Deutscher Meister geworden ist – alles neu ordnen.Hajo Schumacher 

Geht man aber weit genug zurück, ist tatsächlich etwas geschehen. 1952 ist das Bundesland Baden-Württemberg entstanden – explizit diese Neugliederung ist aber in Artikel 118 des Grundgesetzes geregelt. Allzu viel soll deswegen nicht verraten werden, dazu gibt es dann in der entsprechenden Folge mehr.

Veto der Bevölkerung

Also zurück zu Artikel 29. Dort wird geregelt, wie eine solche Neugliederung vonstatten gehen muss. Wann dürfen sich Bundesländer zusammenlegen? Welches Mitspracherecht haben die Bürger?

Der Bund kann das nicht entscheiden, auch die Länder nicht. Sondern nur die Menschen, die da leben. – Brigitte Zypries, ehemalige Bundesministerin

Darüber sprechen Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Verfassungsrechtliche Unterstützung kommt in dieser Folge von Brigitte Zypries.

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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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Redaktion