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In der Eigenverwaltung sind die Behörden nicht auf Anweisungen von oben angewiesen. Foto: Optimarc | shutterstock.com
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Grundgesetz-Podcast | Verwaltung von Bund und Ländern

Vertikale Gewaltenteilung

Der Bund erlässt die Gesetze, für die Ausführung sind aber in aller Regel die Länder zuständig. Es gibt aber natürlich auch Ausnahmen. Welche sind das und was sagt das Grundgesetz dazu?

Der Bund macht die Gesetze, die Länder setzen sie um. So ungefähr funktioniert das Vorgehen, das in Artikel 83 und 84 des Grundgesetzes vorgegeben ist. Wichtig hierbei: Die Länder setzen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit um. Das bedeutet, dass sie für die Verwaltung überwiegend selbst verantwortlich sind, der Bund hat da nur wenig zu melden.

Verwaltung als eigene Angelegenheit

Die Umsetzung als eigene Angelegenheiten ist dabei die Regel, nicht die Ausnahme. Es ist im Grunde eine „vertikale Gewaltenteilung“, erklärt der Staatsrechtler Georg Hermes im Podcast. Wieder einmal zeigt sich der Föderalismus in Deutschland. Denn diese Form der Umsetzung bedeutet auch, dass die Länder die Sache unterschiedlich handhaben können. Ist in Sachsen noch Behörde X für etwas zuständig, ist es im Saarland die Behörde Y. Darin sind die Bundesländer also frei.

Was das konkret für die Verwaltung in Deutschland bedeutet und wie die beiden Artikel schließlich umgesetzt werden, das besprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Georg Hermes ist als juristische Unterstützung zu hören.

Grundgesetz-Podcast | Folge 58: Landeseigene Verwaltung 30:46

146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.

Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.

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