Alle vier Jahre wählen wir unseren Bundestag. Die Wahl verläuft nach gewissen Grundsätzen, die im Grundgesetz festgeschrieben sind. Aber wie gingen die nochmal?
Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt. Vielleicht auch mal früher, weil es zu Neuwahlen kommt. Grundsätzlich aber will man den Turnus so beibehalten. Hierbei ist allerdings fraglich, ob vier Jahre überhaupt ausreichen, um nachhaltig Politik zu machen. Auf Landesebene wird ja auch nur alle fünf Jahre gewählt, gleiches gilt für Europa. Hinzukommt die Frage: Wenn die Koalitionsverhandlungen in Zukunft immer länger dauern – reichen die vier Jahre dann noch?
Wir können die Arbeit des Bundestags nicht so richtig verstehen ohne die Regierung. […] Und ich würde sagen, in dem Augenblick, in dem die lange Regierungsbildung zum Normalfall wird, könnte man auch über eine Verlängerung der Legislaturperiode nachdenken. – Christoph Möllers, Rechtswissenschaftler
Aber wie wählen wir überhaupt? Es gibt nämlich strenge Regeln für die Bundestagswahl. Frei, geheim, unmittelbar, allgemein und gleich muss sie sein. Aber was bedeutet das eigentlich? Und wenn die Wahl „allgemein“ ist und damit grundsätzlich alle Deutschen wählen dürfen, wieso gibt es dann eine Mindestuntergrenze von 18 Jahren?
Es ist natürlich klar, dass die Parteien Politik für Ü50 machen. Und selbst wenn man das Wahlrecht ab 14 zulässt, hast du auch noch keine Parität, was die Generationen angeht.Hajo Schumacher
All diesen Fragen gehen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher nach. In dieser Folge ist es Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität, der mit juristischer Expertise beisteht.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.