Internationaler Hebammentag: mehr Geld für Beleghebammen?

Abgewiesen an der Kreissaaltür?

Einen schwierigen Stand haben fast alle Pflegeberufe. So auch die Hebammen und Geburtshelfer. Ein großer Teil von ihnen arbeitet freiberuflich und hat mit ganz speziellen Problemen zu kämpfen. Eine geplante Änderung in der Vergütung ihrer Arbeit beschäftigt im Moment Berufstätige und Hebammen-Verband.

Randgruppe Beleghebammen?

Freiberufliche Hebammen arbeiten zum Beispiel in Geburtshäusern oder betreuen Hausgeburten. Der Großteil allerdings arbeitet in Kliniken mit einem Belegsystem, das nennt sich „Beleghebammen“. Sie betreuen circa 20 Prozent aller Geburten. Damit leisten sie einen großen Teil der Geburtshilfe in Deutschland.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen will jetzt eine Änderung in der Vergütung erreichen. Dagegen protestieren Hebammen-Verband und Beleghebammen heftig.

Wunschdenken vs. Realität

In der Änderung soll unter anderem stehen, dass Hebammen höchstens zwei Frauen zeitgleich betreuen bzw. abrechnen dürfen. Das klingt erst einmal erfreulich für die Hebammen. Denn das Ziel aller, die in der Geburtshilfe arbeiten, ist eine 1:1-Betreuung. Denn nur die wird der ganz besonderen Situation, in der sich Gebärende befinden gerecht. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Viele Hebammen sind überfordert: Was sollen sie mit den Frauen tun, die ihre Kapazitäten übersteigen? In eine andere Klinik schicken? Betreuen, aber später kein Geld für die geleistete Arbeit erhalten?

Momentan ist es so, dass ich mehrere Frauen gleichzeitig während der Geburt betreuen kann. Das kann ich in meinem momentanen System selbst bestimmen, welche Frau wie viel meiner Aufmerksamkeit braucht. – Lena Burrer, Hebamme

Gleichzeitig soll der erlaubte Abrechnungsbetrag für eine Geburt um gut 20 Prozent steigen. Laut Stellungnahme des Spitzenverbandes des gesetzlichen Krankenkassen müsste das reichen, um ein entstehendes Defizit im Verdienst auszugleichen.

Das ist – garstig gesagt – Augenwischerei! – Lena Burrer

Und der Rest der Kliniken?

Unerwähnt bleibt hierbei ein ganz entscheidendes Argument. Angestellte Hebammen sind von dieser Regelung natürlich nicht betroffen. Sie arbeiten weiterhin nach Tarif. Nur der Arbeitgeber gibt vor, wie viele Frauen parallel betreut werden dürfen. Im Umkehrschluss heißt das aber für die werdende Mutter: Wenn sie von einer fest angestellten Hebamme betreut wird, kann ihr weiterhin niemand sagen, wie viele Frauen ihre Hebamme gleichzeitig noch betreuen muss.

Am 19. Mai 2017 soll nun eine Schiedsstelle darüber entscheiden, ob die geplanten Änderungen durchgesetzt werden dürfen.

Über die Arbeit von Beleghebammen und die geplante Änderung in der Vergütung hat detektor.fm-Moderator Lucas Kreling mit Lena Burrer gesprochen. Sie arbeitet selbst als Hebamme und ist Sprecherin der Beleghebammen des Diakonissenkrankenhauses in Mannheim.

Diese Bevormundung, wann ich wie viel leisten kann, sollte in meiner Hand bleiben. Als erfahrene Hebamme kann ich das abschätzen.Lena Burrer 

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