Ist das gerecht? | Björn Höcke und das Mahnmal

Minimales Mahnmal, maximaler Abstand

Im Fall des nachgebildeten Holocaust-Denkmals in der Nachbarschaft von Björn Höcke ist nun ein Gerichtsbeschluss gefasst worden. Der Aktivist darf sich dem Wohnhaus der Familie Höcke nur noch auf 500 Meter nähern.

Ein Miniatur-Denkmal für Björn Höcke

Das Holocaust-Denkmal in Berlin hat im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt. Der Thüringer AfD-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Björn Höcke hatte das Mahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnet. Daraufhin errichtete die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ aus Berlin ein eigenes Miniatur-Mahnmal – direkt auf dem Grundstück neben Höckes Haus in Thüringen. Zudem hatte die Künstlergruppe angegeben, Höcke und seine Familie überwacht zu haben. Diese Aussage hat sich später als satirischer Fake erwiesen, um den Medienhype um die Aktion weiter anzufachen.

Abstand, bitte!

Gegen die politische Künstlergruppe wurden daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet. Das Amtsgericht Heiligenstadt hat nun einen Gerichtsentschluss gefasst: Der künstlerische Leiter der Gruppe, Philipp Ruch, darf sich dem Wohnhaus der Familie Höcke nur noch auf 500 Meter nähern. Da Ruch jedoch das Nachbarhaus gemietet hat, um hier das Miniatur-Mahnmal errichten zu lassen, darf er nun seine eigene Wohnung und damit auch das Kunstobjekt nicht mehr betreten.

Das Ganze ist völlig absurd, weil Herr Ruch Herr Höcke gar nicht körperlich angegangen hat. Ich habe den Eindruck, das Amtsgericht Heiligenstadt hat sich durch die Simulation einer extremen politischen Auseinandersetzung dazu verleiten lassen, reflexhaft diesen sehr harten Beschluss herauszugeben. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Viel Hype um fast nichts

Der Beschluss scheint unverhältnismäßig. Das Denkmal ist sehr klein und versperrt die Aussicht aus Herr Höckes Haus nicht.

Es gibt ein kleines Bisschen dort vor Ort, um das ein riesiger medialer Hype entsteht. – Achim Doerfer

Ruch will daher gegen den Beschluss des Amtsgerichts juristisch vorgehen. Der Beschluss ist vorläufig in einem Eilverfahren erstellt worden. Im Hauptverfahren wird jetzt geklärt werden, ob der Entschluss zurückgenommen wird. Unabhängig davon ist für das Miniatur-Mahnmal geplant, dass es vorerst bis 2019 stehen bleiben soll.

Wie die Entscheidung zustande gekommen ist und warum Ruch gute Chancen auf eine Zurücknahme des Beschlusses hat, erklärt Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf im Interview.

Dieses Holocaust-Mahnmal ist im Grunde eine einmalige Aufregung gewesen. Das rechtfertigt so einen Beschluss gar nicht.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Amelie Berboth

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