Ist das gerecht? | Bundeszentralregister & Führungszeugnis

Wer darf was wissen?

Das Bundeszentralregister sammelt alle Vorstrafen, Verhandlungsdaten und Ähnliches. Das ist sinnvoll, aber auch nicht unumstritten. Was wie lange drin stehen bleibt und wo es Streitpunkte gibt, besprechen wir mit Achim Doerfer.

Das Bundeszentralregister (BZR) ist zunächst einmal eine digitale Datenbank für Behörden. Darin werden alle Verurteilungen niedergeschrieben, das Strafmaß, die Tat selbst und auch Personenangaben. Auch, wenn Taten unter Alkoholeinfluss oder ähnlichem verübt werden, wird das entsprechend vermerkt. Verantwortlich ist dafür das Bundesamt für Justiz, das sitzt in Bonn und untersteht dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Bundeszentralregister und Führungszeugnis

In manchen Fällen haben aber nicht nur die Behörden Einblick in diese hochsensiblen Daten. Auch Externe können gegebenenfalls Zugriff bekommen. Das geschieht dann in der Regel über das Führungszeugnis. Das nämlich basiert auf den Daten des BZR. Allerdings gibt es hier Einschränkungen. Nicht alles, was im Register steht, landet auch im Führungszeugnis. Und nicht jedes Führungszeugnis ist auch für die Weitergabe vorgesehen.

Es gibt zwei wesentliche Arten, das normale Führunsgzeugnis und das erweiterte Führungszeugnis. Und das Normale können Dritte – außerhalb der Justiz jedenfalls – nicht einfach einsehen.

Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Was wird gelöscht?

Nach einiger Zeit werden die Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht. Und auch im Bundeszentralregister bleiben die meisten Strafen nicht auf ewig stehen. Je nach Strafe werden die Einträge nach fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren getilgt. Aber auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen: lebenslange Haftstrafen und auch die anschließende Sicherungsverwahrung werden, einmal eingetragen, nicht wieder entfernt.

Warum überhaupt gelöscht wird und warum ausgerechnet diese Ausnahmen nicht gelöscht werden, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der Rechtsanwalt Achim Doerfer. Außerdem sprechen sie über den Vorschlag der Landesregierung Baden-Württemberg, auch Sexualstraftaten gegen Minderjährige nicht mehr aus dem BZR zu löschen.

Redaktion