Ist das gerecht? | Verfassungsgericht kippt Kopftuch-Abmahnung

Mit Kopftuch in die Kita

Eine Erzieherin trägt ihr Kopftuch in der Kita, der Arbeitgeber mahnt sie ab. Sie klagt und verliert vor mehreren Gerichten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht ihr Recht gegeben: Sie darf ihr Kopftuch auch bei der Arbeit tragen. Ist das gerecht?

Abmahnung wegen Kopftuch

Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch tragen – als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hintergrund ist der Fall einer Erzieherin in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg.

Der Arbeitgeber hatte die Erzieherin abgemahnt. Als Grund wurde der Verstoß gegen ein in Baden-Württemberg bestehendes Kopftuchverbot genannt. Dagegen hat sich die in der Türkei geborene Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft gewehrt.

Verfassungsrichter kippen Urteil

Deutschlands höchste Richter haben ihr nun Recht gegeben: „Ein ‚islamisches Kopftuch‘ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, schreiben die Richter in Karlsruhe zur Begründung. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, heißt es in dem Beschluss. (Az. 1 BvR 354/11)

Mit dem Urteil widerspricht das Bundesverfassungsgericht allen vorherigen Instanzen: Die Gerichte hatten bisher immer gegen die Erzieherin entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Urteile auf und hat die Sache an das Landesarbeitsgericht Baden-Württembergs zurückgewiesen. Damit bekräftigt das Gericht eine Entscheidung vom vergangenen Jahr. Damals hatten die Verfassungsrichter zwei muslimischen Frauen aus Nordrhein-Westfalen das Recht zugestanden, im Schuldienst ein Kopftuch zu tragen.

Das Bundesverfassungsgericht wendet sich hier gegen eine Art ‚Trumpismus‘. – Achim Doerfer

Über das Urteil hat detektor.fm-Moderatorin Maja Fiedler mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Das hat mit Sicherheit Signalwirkung für die künftige Rechtsprechung.Achim Doerfer 

Redaktion