Ist das gerecht? | Der Loveparade-Prozess

Ende des Prozesses?

Der Prozess zur Loveparade 2010 wird voraussichtlich eingestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich am Dienstag auf eine Beilegung des Verfahrens wegen mangelnder Zeit und geringfügiger Schuld. Für drei der zehn Angeklagten wird das Strafverfahren jedoch fortgeführt.

Abschluss ohne Ende

Fast 10 Jahre nach der Katastrophe bei der Loveparade 2010 wird der Prozess nun wohl ohne Urteil enden. Sieben von zehn Angeklagten haben einer Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Der Grund dafür: Die individuelle Schuld der Beschuldigten könne nicht zweifelsfrei bis Juli 2020 festgestellt werden. Dann nämlich verjähren die vorgeworfenen Straftaten. Dem Gericht wäre also die Zeit davongelaufen. Einem Freispruch kommt die Einstellung aber nicht gleich, es gilt aber die Unschuldsvermutung.

Die drei übrigen Angeklagten haben jedoch angekündigt, nicht auf ihr Recht auf Freispruch verzichten zu wollen. Für sie geht der Prozess voraussichtlich weiter. Aber ob der Mammut-Prozess mit nur drei Angeklagten genauso weitergeführt wird?

Man muss sagen, dass es einfach zu schwierig war, einzelne Verantwortliche auszumachen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Späte Aufarbeitung der Loveparade

Das eigentliche Gerichtsverfahren hatte erst im Dezember 2017 am Landgericht Duisburg begonnen. Zuvor waren Anklagen wegen fehlerhafter Gutachten oder Befangenheit abgewiesen worden. Auch daran hatte es schon scharfe Kritik gegeben. Die Hinterbliebenen dürfte das endgültige Scheitern der juristischen Aufarbeitung schwer treffen. Abzuwarten bleibt, inwiefern es anderweitige Aufarbeitungsversuche geben wird. Die Angehörigen der Opfer könnten als Nebenkläger gegen die Einstellung des Verfahrens vorgehen. Ob dies Erfolg hätte, ist aber unklar.

Ob die mögliche Einstellung des Prozesses gerecht ist, darüber spricht detektor.fm-Moderator Christian Erll mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.

Auf Grund des Prinzips, dass ich im Zweifel für die Unschuld des Angeklagten zu entscheiden habe, muss man freisprechen. Oder, wie sie hier vorschlagen, dass die Beteiligten sich auf eine Einstellung des Verfahrens einigen mögen.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Johannes Rau

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