Ist das gerecht? | Deutsches Recht vs. Tebartz-van-Elst

Kommt der Protz-Bischof ungestraft davon?

Mit seinem Luxusbau ist Franz-Peter Tebartz-van-Elst einst in die Schlagzeigen gekommen. Nun verlangt sein ehemaliges Bistum Limburg Schadenersatz in Millionenhöhe. Doch der Papst nimmt Tebartz-van-Elst in Schutz. Ob der Protz-Bischof wirklich so einfach straffrei davon kommt, analysiert Rechtsanwalt Achim Doerfer.

Bescheidenheit ist eine Zier.

Auf die katholische Kirche scheint dieses Sprichwort allerdings nicht unbedingt zuzutreffen. Nicht nur, dass sich bis heute Bischöfe mit teuren, goldbestickten Roben schmücken, während ihre evangelischen Kollegen in schlichtem Schwarz predigen. Spätestens seit dem Skandal um den Protz-Bischof von Limburg ist klar: Ein Teil des katholischen Klerus mag es gern ein wenig extravaganter.

Ein Koi-Teich für den Bischofssitz

Als Franz-Peter Tebartz-van-Elst 2008 sein neues Amt in Limburg angetreten hat, sollte er lediglich einen neuen Bischofssitz für drei Millionen Euro bauen lassen. Doch die Kosten wuchsen in die Höhe, was schnell die Medien in die Spur brachte, einmal tiefer zu graben. Und siehe da, schon im März 2013 stelle sich heraus, dass die wahre Bausumme wohl eher zwischen 15 und 20 Millionen Euro lag. Tebartz-van-Elst hatte nicht nur einige bauliche Fehlentscheidungen getroffen, sondern sich auch den ein oder anderen Luxus gegönnt.

So ließ sich der ehemalige Bischof von Limburg nicht nur eine freistehende Badewanne oder einen begehbaren Kleiderschrank einbauen, sondern auch einen Koi-Teich für 213.000 Euro. Ein Schnäppchen im Vergleich zu den angeschafften Antiquitäten im Wert von einer knappen Millionen Euro.

Straffrei dank Kirchenrecht?

Trotz des Skandals und dem enormen medialen Aufschrei: Konsequenzen gab es für Tebartz-van-Elst bisher wenig. Zwar musste er von seinem Amt als Bischof zurücktreten, schlecht geht es ihm seitdem jedoch nicht. Laut Medienangaben erhält er nicht nur ein monatliches Ruhegeld in Höhe von 10.300 Euro, sondern hat im sonnigen Rom auch einen neuen Job. Denn im Vatikan hat Tebartz-van-Elst noch immer viele gute Freunde.

Doch so einfach will ihn sein ehemaliges Bistum Limburg nicht davon kommen lassen und fordert 3,9 Millionen Euro Schadenersatz. Der Papst nimmt ihn davor in Schutz. Steht die katholische Kirche über deutschem Recht?

 Offenbar gibt es das Recht des Papstes, gegen die Forderung des Bistums zu intervenieren. Das bedeutet im Ergebnis tatsächlich, dass hier das normale deutsche Recht dem innerkirchlichen zurückzutreten scheint. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Steuer sei Dank

Doch ganz so leicht, scheint auch der Papst seinen ehemaligen Bischof nicht aus der Misere retten zu können. Denn sollte er Tebartz-van-Elst tatsächlich die 3,9 Millionen Euro erlassen, gleicht das einer Schenkung. Und die muss, wie Rechtsanwalt Achim Doerfer erklärt, auf jeden Fall versteuert werden.

Der Vorgang ist kurios. Wenn man auf ihn das ganze normale deutsche Steuerrecht anwendet, dann kann es zwar sein, dass das Bistum sagen kann: „Wir verzichten darauf“, aber dann ist es zwingend eine Schenkung und muss mit über eine Million Euro versteuert werden.Achim Doerfer 

Redaktion: Marie-Kristin Landes

Jeden Dienstag sprechen wir in der Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Anwalt Achim Doerfer über aktuelle Rechtsthemen. Alle Folgen gibt es hier und als Podcast.

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