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Hoffentlich vergeht dem Emoji nicht das Lachen. Die kleinen Bildchen können nämlich juristisch als Beleidigung gelten. Foto: Emoji CC BY-SA 2.0 | Frank Behrens / flickr.com

Ist das gerecht? | Emoji-Beleidigung

Emojis können verbindlich sein – und beleidigen

Bei Emojis kommt es immer auf den Kontext an. Wer schreibt? Und über wen? Was soll ein Emoji ausdrücken? Immer häufiger müssen sich Gerichte mit dieser Form der Kommunikation beschäftigen. Nun steht fest: ein Emoji kann eine Beleidigung sein.

Onlinekommunikation macht vieles einfach. Ein bisschen über WhatsApp schreiben oder auf Facebook kommentieren, das geht heutzutage fast schon nebenbei. Dank Emojis wirkt die Kommunikation gleich viel persönlicher und natürlicher. Sie helfen dabei, Emotionen auszudrücken und machen kurze Texte gleich noch kürzer.

Du kleines Schweinchen: Kosename oder Beleidigung?

Ein Emoji kann jedoch nicht nur Freude oder Ärger ausdrücken. Es kann auch beleidigen. Das hat nun auch ein Gericht bestätigt: Es benötigt nicht zwangsläufig eindeutig verbale Kommunikation, um jemand anderen bewusst herabzuwürdigen. Konkret ging es um einen Fall, in dem ein Arbeitnehmer seinen Chef öffentlich als „Fettes Schwein“ beschimpft hatte. Zu sehen war allerdings nicht das Wort selbst, sondern das Schweinchen-Emoji. Obwohl der Name des Chefs nicht explizit genannt worden ist, wurde der Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Dagegen zog er nun vor Gericht. Die Kündigung hat der Richter aufgehoben, die Beleidigung jedoch sei nicht abzustreiten.

Sektkorken-Emoji als Zusage zur Wohnung

Das Urteil ist kein Einzelfall, auch in Israel hat die Nutzung von Emojis eine Frau vor den Richter gebracht. Sie hatte während der Kommunkation mit einem potentiellen Vermieter freudige Bildchen benutzt: eine tanzende Frau, eine knallende Sektflasche. Der Vermieter sah diese Art des Schriftverkehrs als Zusage und nahm die Anzeige für das Haus aus dem Netz. Ein Vertrag kam dann jedoch nicht zu stande, rund 2000 Euro Schadensersatz muss die vermeintliche Mieterin nun zahlen.

Diese Entscheidungen zeigen, Emojis sind als fester Bestandteil unserer Kommunikation anerkannt und können rechtliche Folgen haben. Das ist einerseits logisch, gibt es doch durchaus auch bewusst negativ besetze Emojis. Andererseits macht es die Rechtsprechung auch schwierig. Denn nicht jedes Bild ist eindeutig zu bewerten. Kann das sinnlosen Klagen Tür und Tor öffnen?

Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Marie Landes mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen. Er erklärt dienstags in unserer Serie „Ist das gerecht?“ den Sinn oder auch Unsinn hinter aktuellen Gerichtsurteilen.

Achim Doerfer - freut sich auf semiotische Gutachten vor Gericht.

freut sich auf semiotische Gutachten vor Gericht.
Das ist eine verkürzte Kommunikation. Die müssen die Richter genauer auslegen.Achim Doerfer
Ist das gerecht? | Emojis als Beleidigung 08:01

Dienstags sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über aktuelle Urteile. Die Serie „Ist das gerecht“ gibt es auch als Podcast.

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