Ist das gerecht? | Flugsicherheit geht vor Genuss

Aus für den Krabbensalat

Aus der Traum vom Büffelmozzarella oder Krabbensalat als Snack im Flieger: Wer teilweise flüssige Lebensmittel im Handgepäck transportieren will, muss diese gemäß den Sicherheitsvorschriften verpacken. Heißt: Alles muss in durchsichtige, wiederverschließbare Plastikbecher umgefüllt werden. Guten Appetit!

Zugegeben: Flugzeug-Essen gehört irgendwie zum Urlaubsfeeling dazu. Sonderlich lecker sind die Speisen meist nicht aber selbst mitbringen ist dann oftmals doch gar nicht so leicht. Zwar könnte man sich noch schnell eine Kleinigkeit am Flughafen holen. Das ist dann oft allerdings so teuer, dass man dankend ablehnt. Wieso also nicht einfach etwas selbstgemachtes mitbringen?

Schlechte Nachrichten für Flugzeug-Feinschmecker

Ein leckerer Krabbensalat vielleicht? Oder ein ordentliches Paket Büffelmozzarella? Das zumindest hatte vor vier Jahren ein Passagier versucht und ist damit gescheitert. Die Security verbot ihm, seine Speisen mit an Bord zu nehmen. Nun hat er geklagt und ist erneut unterlegen.

Schon in erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht das Urteil bestätigt. Aber wieso sorgen ein bisschen Salat und Käse für so viel Wirbel? Die Antwort ist einfach: die Flugsicherheit sei durch solche Lebensmittel gefährdet. Als Begründung nannten die Gerichte, dass die Speisen eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen sind. So weit, so verständlich, Salat wird oft mit Dressing serviert, Mozzarella weilt bis zum Verzehr in Lake.

Flugsicherheit: strenge Auflagen für Flüssigkeiten

Das Problem dabei ist, dass Flüssigkeiten unter das Europäische Verordnungsrecht fallen und im Handgepäck in größeren Mengen verboten sind. Rein theoretisch wäre es immerhin möglich, das Essen mit Flüssigsprengstoff zu spicken. Das könnte die Bundespolizei natürlich untersuchen, verpflichtet ist sie dazu aber nicht. Ein Verbot sei somit legitim, entschieden die Richter. Eine Revision lehnten sie ab.

Bleiben also noch zwei Möglichkeiten. Entweder man verzichtet während des Fluges auf sein mitgebrachtes Essen und gibt sich mit dem Bordmenü zufrieden. Oder man füllt vorher seine Lebensmittel in kleine maximal 100-Milliliter-Behälter um, die in den herkömmlichen Plastikbeuteln verstaut werden. Dann nämlich ist die Mitnahme erlaubt. Guten Appetit!

Ist das wirklich die Lösung? Und ist dieses Urteil auch gerecht? Das hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit dem Rechtsspezialisten Dr. Achim Doerfer besprochen.

Man kann sich ja auch fragen, wie ich Heringshappen und Krabbensalat zur Explosion bringen soll im Flugzeug.Dr. Achim Doerfer 

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