Einfach mal den Schnabel halten? Das können Gänse nicht. Deswegen hat das Verwaltungsgericht Köln geurteilt: Gänse halten ist in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt. Ist das gerecht?
In Pulheim haben zwei Gänse für großen Ärger gesorgt. Ein Ehepaar hielt sich zwei der gefiederten Tiere im Garten und stieß damit auf Unmut bei den Nachbarn. Vor zwei Jahren beschwerten sich diese über nächtliche Ruhestörung und Geruchsbelästigung.
Die Stadt Pulheim ließ die Gänse entfernen. Daraufhin klagte das betroffene Ehepaar gegen die Maßnahme.
Anfang Juli entschied das Kölner Verwaltungsgericht, dass Gänse in Wohngebieten verboten sind – und wies die Klage ab.
Objektive Kriterien braucht man: wie Lärm, wie Gefährlichkeit, wie Geruchsemission – und damit setzt sich das Gericht ja gar nicht auseinander. – Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Die Begründung des Gerichts lautete, dass in Wohngebieten nur Tiere gehalten werden dürfen, mit denen man normalerweise rechnet. Dies sei bei Hunden, Katzen oder Kaninchen der Fall, jedoch nicht bei Gänsen.
Wenn die Gänse nicht allzu laut sind, dürfen sie natürlich gehalten werden. Genau so, wie ich Schmetterlinge, Miniponys, Hummer oder Forellen halten darf, obwohl ich die in Wohngebieten vielleicht auch nicht erwarte. – Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Nasti Neher