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Ein Sikh in Konstanz muss trotz seiner religiösen Bestimmung einen Helm beim Motorradfahren tragen.

Ist das gerecht? | Helmpflicht auch für Turbanträger

Sicherheit vor Religionsausübung

Ein Anhänger der Sikh-Religion aus Konstanz muss trotz seiner Religiösität beim Motorradfahren einen Helm tragen. Er hat gegen diese Entscheidung geklagt und verloren. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim abermals gegen den Kläger entschieden.

Helmpflicht schlägt Religionsausübung

Trotz seiner religiösen Überzeugung muss ein Sikh in Deutschland die Helmpflicht beachten. Als Angehöriger der Sikh-Religion sieht er das Tragen eines Turban als religiöse Pflicht und Bekenntnissymbol. Laut dieser soll das Haar nicht geschnitten werden, es muss stets bedeckt und mit einem Turban geschmückt sein. Das lässt sich aus seiner Sicht nicht mit einem Helm vereinbaren.

Klage wieder abgewiesen

Der Mann ist 2005 dem Sikhismus beigetreten und hat 2013 bei der Straßenverkehrsbehörde in Konstanz eine Befreiung der allgemeinen Helmpflicht beantragt. Diese hat den Antrag abgelehnt, woraufhin der Mann 2015 in erster Instanz am Verwaltungsgerichtshof Freiburg geklagt hat. Das Gericht hat dann der Stadt recht gegeben, weil die Ablehnung des Antrags nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletze. Der Mann ging in Berufung und führte das Verfahren in zweiter Instanz zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Das hat allerdings ebenfalls gegen den Kläger entschieden. Dabei führte das Gericht vor allem die eigene sowie die Sicherheit Dritter als Hauptgrund an. Der Sikh muss also weiterhin einen Helm tragen.

Andere Ländere, andere Urteile

In einigen Ländern ist die Helmpflicht für Sikhs jedoch aufgehoben worden. In Großbritannien beispielsweise müssen Polizeibeamte und Bauarbeiter, die der Sikh-Religion angehören, keinen Helm tragen. Auch in Kanada gibt es in manchen Provinzen keine solche Pflicht. Der kanadische Außenminister gehört ebenfalls dem Sikhismus an. Laut Rechtsanwalt Achim Doerfer könnte es solche Ausnahmen auch in Deutschland geben.

Die Richter hätten über eine Zwischenlösung nachdenken können, ob es nicht ein milderes Mittel gibt, denn das Nicht-Helmtragen ist ja insofern besonders, als es eine reine Selbstgefährdung ist. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Dr. Achim Doerfer ist Anwalt und hat sich intensiv mit Rechtsfragen zur Helmpflicht und der eigenen Religionsausübung beschäftigt. Im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes bewertet er die Bedeutung von Religionsfreiheit und öffentlichen Belangen.

Dr. Achim Doerfer - ist Rechtsanwalt und erklärt jede Woche aktuelle Rechtsfälle

ist Rechtsanwalt und erklärt jede Woche aktuelle Rechtsfälle
Der Sikh-Fall ist besonders deutlich und spektakulär, deswegen spielt er auch im internationalen Raum durchaus eine Rolle.Dr. Achim Doerfer
Ist das gerecht? Helmpflicht über Religionsausübung 07:46

Redaktion: Lina Bartnik


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